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ACV: HU-Prüfer sollen auch Fehlerspeicher auslesen dürfen

06.01.2006 11:21 Uhr

Aktuell kann nur die Funktionstüchtigkeit der Blackbox untersucht werden

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Obwohl Probleme mit der Auto-Elektronik inzwischen Pannenursache Nummer eins sind, ist die Gefahr, bei TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder anderen Prüforganisationen durchzufallen, laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) nicht sehr groß. "Die Prüfer haben nämlich keinen Zugriff auf den Fehlerspeicher, der alle Ausfälle der Mini-Rechner in der Bordelektronik eines Fahrzeugs penibel festhält. Wie ein Betriebsgeheimnis hüten die Hersteller alle Informationen über Fehler in der Autoelektronik – und lassen die Prüfer nicht auslesen, wann und wie oft die Elektronik im Auto verrückt spielte." Kritisch werde es allerdings, so der ACV, "wenn beispielsweise durch einen Wackelkontakt in der Verdrahtung der Bauteile im Falle eines Unfalls der Airbag nicht auslöst". Der Autoclub forderte daher am 2. Januar den Gesetzgeber auf, "bei der Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge auch den Zugriff auf die Fehlerspeicher der Elektronik zu ermöglichen". Nur so sei die Überprüfung der Auto-Elektronik wirklich sinnvoll. Derzeit könne lediglich eine Sichtprüfung vorgenommen werden, die in der Praxis nichts anderes bedeutet als: "Feststellung nach Augenschein, ob die so genannte Blackbox überhaupt noch vorhanden ist". Ob diese auch funktioniert, könne allenfalls am Aufleuchten einer Kontrollleuchte im Cockpit gecheckt werden. Keinesfalls dürfe die Überprüfung der elektronischen Bauteile ferner dazu führen, dass der Autofahrer für die HU mehr als die zurzeit geforderten 45 Euro bezahlen muss. Bei Autos, die 2006 zur Hauptuntersuchung fällig sind, wird erstmals auch die Bordelektronik überprüft. Davon betroffen sind etwa elektronische und sicherheitsrelevante Bauteile für ABS, ESP oder das Steuergerät für die Airbags. (wkp)

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