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Streit um Fahrverbote: DUH wirft Laschet Rechtsbruch vor

12.03.2018 05:43 Uhr
© Foto: Matthias Balk/dpa

Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident will Dieselfahrverbote notfalls mit seinem Weisungsrecht verhindern. Die Umwelthilfe hält das für einen Rechtsbruch.

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Im Streit um Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) mit dem erneuten Gang vor Gericht gedroht. Laschet müsse seine Ankündigung zurücknehmen, der Bezirksregierung Düsseldorf die Verhängung von Fahrverboten zu untersagen, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Samstag. Wenn der Ministerpräsident dies nicht tue, werde die Umwelthilfe die Zwangsvollstreckung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Luftreinhaltung beantragen.

Laschet hatte am Freitag erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig sowie rechtswidrig und habe diese Haltung der ihm "weisungsgebundenen Behörde" erläutert. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, "gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen", sagte Laschet.

Der Ministerpräsident verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das habe Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen zwar erlaubt, aber gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit zum Prinzip gemacht. NRW sorge bereits mit einem Bündel von Maßnahmen für eine bessere Luftqualität.

Zulässiges Instrument

Resch warf Laschet einen angekündigten Rechtsbruch vor. Das Bundesverwaltungsgericht habe Fahrverbote ausdrücklich als zulässiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte erlaubt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Bezirksregierung in seinem vom Bundesverwaltungsgericht weitgehend bestätigten Urteil verpflichtet, "schnellstmöglich" für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.

Die Bezirksregierung ist für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig. Nach Angaben der Behörde soll der neue Plan für Düsseldorf bis zum Sommer in Kraft treten. Regierungsvizepräsident Roland Schlapka hatte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt, es gebe "keinen Automatismus, dass in Düsseldorf Fahrverbote verhängt werden". (dpa)

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KOMMENTARE


max

12.03.2018 - 11:16 Uhr

Sehr gut !!! Endlich mal jemand der diesem ......Verein DUH die Stirn zeigt. Dies sollte Schule machen, damit diese unsägliche von Fachwissen befreite Diskussion um den Diesel aufhört. Die Grenzwerte sollten hinterfragt werden und eine Feinstaub und NOX Gesamtbilanzierung von allen Emitenten mit entsprechenden Maßnahmen erstellt warden.


Detlef Rüdel

12.03.2018 - 14:39 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht habe Fahrverbote ausdrücklich als zulässiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte erlaubt. Herr Laschet, dass gilt auch für Sie, alles andere ist klarer Rechtsbruch.


Armin vor!

12.03.2018 - 18:24 Uhr

Wem außer Armin Laschet könnte die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit in NRW sonst obliegen? Irgendeinem Verwaltungsrichter etwa?


Mintaka

12.03.2018 - 20:02 Uhr

Wen treffen die Fahrverbote? Den einzelnen Verbraucher und den örtlichen Einzelhandel in den mglw. betroffenen Städten. Diejenigen, die Verursacher (Industrie) und verantwortlich (Politik, Aufsichtsräte, Industrie) sind, spüren m.E. keine direkten Auswirkungen. Im Gegenteil: die Autoindustrie macht durch die Umweltprämie weitere Umsätze. Wenn ein funktionsfähiges Kfz (unnötigerweise) gegen ein Neues getausche wird, entsteht durch die Produktionskosten ein großer ökologischer Fußabdruck des Neufahrzeuges sowie sehr viel vermeidbarer Müll durch die vorzeitige Verschrottung des vorhandenen Fahrzeugs. Wie lange ich dafür mit meinem Euro 4 Diesel fahren kann (der im Vergleich zum Benziner der effizientere Verbrennungsmotor ist) hat wohl noch niemand ermittelt (oder es auch nicht ermitteln wollen. Also wengier NOx versus mehr CO2 ist die Wahl, die der Verbraucher hat.Die öffentliche Diskussion erscheint zunehmend ideologischer und damit sachferner. Mir scheint, da möchte man jetzt einfach mal mit dem Kopf durch die Wand.


Stefan Meißner

13.03.2018 - 05:52 Uhr

Hallo, in der ganzen Diskussion wird nicht an die Menschen gedacht die in und vom Automobil Leben, denn das sind in Deutschland sehr viel. Alles was hier getan wird ist kopflos und ohne irgendeinen Plan. Mir fehlt ein langfristiges Konzept. Wir deutschen schreib mal wieder\"hier muß alles jetzt und gleich sein\", in anderen Ländern der EU wird nicht so ein Theater gemacht! Was im Augenblick passiert ist kurzfristig und zerstört sehr viele Arbeitsplätze. Wir brauchen nachhaltig und machbare Lösungen, denn die Umwelt soll geschont werden aber nicht nur auf dem Rücken des Diesel-Automobils, es gibt nämlich noch andere wie z.B. die Kreuzfahrtindustrie! Liebe Uwh schaut euch mal die schwedische Studie des dortigen Umweltministerium zur Herstellung und Endsogung der Batterie an, daß sieht auch nicht so toll aus. Bitte denken Sie bei all den Klagen und Gerichtsurteilen mal an die Menschen die das alles \"ausbaden\" müssen.


Hans-Arnold Schell

13.03.2018 - 08:19 Uhr

Gut Herr Laschet , dass Sie dem Pseudo - Umweltverein die Stirn bieten. Wie kann es sein , dass am Arbeitsplatz höhere NOX - Werte zugelassen sind , wie im Straßenverkehr ?


Fahrvergnüger

13.03.2018 - 09:20 Uhr

@Detlef Rüdel: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil allerdings auch von einer "Wahrung der Verhältnissmäßigkeiten" gesprochen. Ob ein wie auch immer geartetes Fahrverbot dem entspricht wage ich - wie auch Herr Laschet - stark zu bezweifeln. Da hinlänglich bekannt ist, das die Fahrverbote eh nicht durchgesetzt werden können, ist das so oder so nur eine Luftblase oder "rosa Wolke", auf der die Medienhuren der DUH sich sonnen können.


R.Schuchardt

13.03.2018 - 13:56 Uhr

Es ist ein absolutes Trauerspiel was in Deutschland passiert! Unsere Nachbarländer lachen sich über uns ins Fäustchen. Eine von einem Automobilhersteller unterstütze Institution drängt darauf, Fahrverbote einzuführen und dem Otto - Normalverbraucher empfindliche Wertverluste seines Diesel Fahrzeuges einzuhandeln. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass nur Diesel PKW Schadstoffe emittieren. Was ist mit der Industrie, Baumaschinen, Haushalte? Müssen wir bald Absaugeinrichtungen für Bremsbeläge und Reifenabrieb befürchten welche dann mit Euro 7 und goldener Feinstaubplakette versehen werden? Werden Euro 6d Fahrzeuge im Jahre 2022 dann auch Fahrverbote erleiden? Deutschland, Deutschland... du armes Land!


UE

13.03.2018 - 13:58 Uhr

Mal ein kleines, politisch nicht ganz korrektes Gedankenspiel: Ein Radfahrer, der mit hoher Geschwindigkeit durch die Stadt "rast" und dabei (meist) sämtliche Verkehrsregeln mißachtet, emitiert in nicht unerheblichem Maße CO2. (Jedenfalls mehr, als wenn er gelaufen wäre). Würde man also das Radfahren verbieten, gäbe es weniger CO2 und mehr Verkehrssicherheit. Hinzu käme, dass dann auch wieder mehr Platz für Autos wäre. Dadurch würde der Verkehr besser fließen, was ebenfalls der Umwelt zuträglich wäre. Außerdem könnte man aus Radwegen Parkplätze machen. Damit würde der Verkehr ebenfalls nochmal besser laufen, denn wie wir alle wissen, besteht 1/3 des Stadtverkehrs aus Parkplatzsuchenden..... Dieses Problem wäre also ebenfalls gelöst. Unterm Strich also viele Vorteile. Wenn jetzt noch einer eine Studie erstellen würde, wieviele Autofahrer früher sterben (Herzinfarkt u.ä.), weil sie sich über Radfahrer aufregen müssen, dann wäre die Sache sicher schnell klar: FAHRVERBOT für RADFAHRER. Unzwar 24/7! ;-)))


Armin for President

13.03.2018 - 17:36 Uhr

Wieso werden eigentlich nicht andere europäische Städte wie Rom, Marseille, Athen, Lissabon, Brüssel, Lyon, Warschau, Rotterdam und Neapel verklagt? Da würde es vielleicht was bringen.


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