Der Europäische Gerichtshof hat der bayerischen Regierung anhaltende Verstöße gegen EU-Recht vorgeworfen, überlässt die Entscheidung über Zwangshaft gegen Politiker zur Durchsetzung von Dieselfahrverboten aber dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser ging in seinem Vorlagebeschluss bereits davon aus, dass es keine nationale Rechtsgrundlage für Zwangshaft gegen Amtsträger gibt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reagierte erleichtert: "Gut, dass es jetzt geklärt und die Sache vom Tisch ist", sagte er am Donnerstag in München.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte die bayerische Regierung wegen zu hoher Stickoxid-Werte auf mehreren Münchner Straßen verklagt, mit Erfolg. Weil die Regierung die rechtskräftigen Urteile aber nicht umsetzt und keine Dieselfahrverbote erlaubt, wandte sich der Verwaltungsgerichtshof an die Europarichter mit der Frage, ob das EU-Recht Zwangshaft gegen verantwortliche Politiker oder Beamte gebiete.
Ja, sagten am Donnerstag die EU-Richter - aber nur dann, wenn es dafür eine nationale Rechtsgrundlage gebe und wenn es außerdem verhältnismäßig sei. Die EU-Staaten müssten Gemeinschaftsrecht umsetzen. Europarecht reiche jedoch nicht als Grundlage für Zwangshaft.
"Nun ist wieder der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Zug, der selbst bereits die Voraussetzungen für Zwangshaft als nicht erfüllt angesehen hat", teilte das bayerische Umweltministerium mit. Dagegen sah die DUH mit dem "sensationellen Urteil" des EuGH alle Voraussetzungen für gegeben, Zwangshaft zu verhängen. Das Urteil sei "auch für die Zwangshaftanträge der DUH gegen Amtsträger der Landesregierung von Baden-Württemberg wegweisend", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die Regierung von Winfried Kretschmann (Grüne) hat ein Urteil zu Fahrverboten in Stuttgart bisher weitgehend, aber nicht komplett umgesetzt. Diesel-Fahrverbote haben die Umweltschützer darüber hinaus schon in Berlin, Hamburg und Darmstadt erreicht. In 39 Städten hat die DUH Klagen angestrengt.
DUH gibt nicht auf
Die DUH sieht für sich noch einen Ersatzpfeil im Köcher: "Das bisher schärfste Instrument war die Verhängung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro, das die Behörde an sich selbst zu zahlen hat." Aber laut EuGH muss der Verwaltungsgerichtshof in München auch prüfen, ob der Freistaat hohe Geldbußen künftig an die DUH zahlen könnte. Wenn dann bei Tagessätzen von 10.000 Euro der Ministerpräsidenten persönlich Regress leisten müsste, wäre die Sache "schon nach zwei Tagen erledigt", sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. In einem Rechtsstaat müssten auch Politiker und Beamte Urteile befolgen.
Söder strebt "einen neuen Anlauf für eine gütliche Einigung in der Sache" an. Denn die ganze Entscheidung basiere auf einem veralteten Urteil von 2012. Die Schadstoffwerte in München hätten sich deutlich verbessert, "die Sach- und Rechtslage hat sich seitdem grundlegend weiterentwickelt." Er sagte: "Eine endgültige Entscheidung werden wir dann akzeptieren und auch umsetzen."
Die Münchner Umweltreferentin Stephanie Jacobs (parteilos), erklärte: "Pauschal Dieselfahrzeuge aus der Stadt auszusperren, ist schon allein wegen der positiven Tendenz unserer Messergebnisse nicht verhältnismäßig und rechtlich unzulässig." An der Landshuter Allee in München sank die Belastung gegenüber dem Vorjahr von 78 auf 66 Mikrogramm. Laut Umweltreferat zeigen die städtischen Messstellen bis September 2019 eine weitere Verbesserung der Luftqualität. (dpa)