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Strategiepapier: Bayern will Steuerfreiheit für Elektroautos

08.03.2010 07:46 Uhr
Strategiepapier: Bayern will Steuerfreiheit für Elektroautos
Söder: "Wir brauchen einen stärkeren Schub für das Thema, wir brauchen mehr als Appelle."
© Foto: ddp

Nach Ansicht von Umweltminister Markus Söder sollten Halter von E-Mobilen keine Kfz-Steuer und über Jahre hinweg auch keine Stromsteuer zahlen. Bis 2020 sollen allein in dem Freistaat 200.000 Stromer fahren.

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Das bayerische Umweltministerium verlangt eine "vollständige und unbefristete" Steuerbefreiung für Elektroautos. Die Halter sollten keine Kfz-Steuer und über Jahre hinweg auch keine Stromsteuer zahlen, verlangt Umweltminister Markus Söder (CSU) in einem Strategiepapier zur Elektromobilität, das dem "Münchner Merkur" (Montag) vorliegt. "Wir brauchen einen stärkeren Schub für das Thema, wir brauchen mehr als Appelle", sagte Söder der Zeitung. Bis zum Jahr 2020 sollen in Deutschland eine Million E-Autos fahren, laut Söder allein in Bayern 200.000. E-Autos sollten nach dem Willen von Söder als Zeichen der Steuerbefreiung grüne Kennzeichen oder Wechselkennzeichen bekommen. Die Zulassung und Versicherung solle vereinfacht werden, geht aus dem Konzept hervor. Autovermieter sollten E-Autos zudem schneller abschreiben dürfen. Von Kommunen verlangt Söder demnach, kostenlose Parkplätze in den Zentren bereitzustellen. Söder fordert auch mehr Einsatz der Bundesregierung in Berlin: "In anderen Ländern gibt es Anschubprämien für moderne Technologie, bei uns gab es nur Abwrackprämien. Das reicht nicht." (dpa)

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KOMMENTARE


Uwe Peithner

08.03.2010 - 15:41 Uhr

Na Herr Söder, vollständig und unbefristete Steuerbefreiung für E-Autos? Schließt diese Befreiung die Mwst. mit ein?


Elmar Fuchs

08.03.2010 - 16:21 Uhr

Schadensteuerung der Innovation Group Unter anderem im Autohaus Schadenmanager wurde die Frage aufgeworfen, warum die Kfz-Sachverständigen sich zur Thematik Innovation Group nicht oder nicht umfangreich äußern. Es mag durchaus sein, dass sich bspw. eine DEKRA zu dieser Thematik aus wirtschaftlichen Gründen nicht äußern wollte oder konnte, der BVSK hat allerdings das Thema Schadenmanagement immer wieder aufgegriffen und auch die Position des BVSK zur früheren Motorcare-Gruppe ist über Jahre hinweg unverändert geblieben. Was ist im Kern passiert? Die Innovation Group ist in erster Linie Dienstleister für Versicherer mit der Zielsetzung, Regulierungsaufwendungen nach Möglichkeit deutlich zu reduzieren. Mit dieser Zielsetzung sind sie üblicherweise nicht Verbündete der Reparaturbetriebe und schon gar nicht der Kfz-Sachverständigen. Für den Versicherer ist eine Innovation Group dann interessant, wenn sie bei gesteuerten Schäden, also insbesondere bei Kaskoschäden, mit günstigsten Stundenverrechnungssätzen werben kann, aber natürlich auch, wenn sie bei nicht gesteuerten Schäden ebenfalls die günstigen Konditionen bieten kann. Insbesondere die HUK-Coburg hat es am Markt vorgemacht. Die dort abgeschlossenen Verträge differenzieren nicht mehr nach gesteuerten und ungesteuerten Schäden, sondern die vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Ersatzteilpreise gelten für alle Schäden, die instandgesetzt werden. Ob ein derartiges Vorgehen mit der BGH-Rechtsprechung im Einklang steht, scheint keinen zu interessieren und auch die Innovation Group spricht letztlich ausschließlich davon, dass man schließlich auf die Marktgegebenheit reagieren müsse. Alleine die Tatsache, dass ein Unternehmen ohne jede Rücksprache und Rücksichtnahme auf die eigenen Vertragspartner im Reparatursektor Verträge und Konditionen ändert, zeigt deutlich, welchen Stellenwert die Reparaturbetriebe für die Innovation Group hat. Die Tatsache, dass man, nachdem man zwei Schritte vorgeprescht ist, nun einen Schritt zurückgeht, mag auf den ersten Blick so aussehen, als ob es sich hier um einen Sieg der Solidarität einiger Reparaturbetriebe handelt. Sicherlich hat die Reaktion der Reparaturbetriebe die Geschäftsführung der Innovation Group überrascht, weil man offenbar geglaubt hat, die Schmerzgrenze sei noch nicht erreicht. Ganz abwegig ist diese Auffassung nicht, da – aus welchen Gründen auch immer – zwei Drittel der Partner unterschrieben hatten. Tatsächlich ist auch die neue Vereinbarung im Ergebnis ein Sieg der Schadensteuerer der Innovation Group. Tatsache ist auch, dass nach dieser Auseinandersetzung die Konditionen selbstredend schlechter sind als vor Beginn der Auseinandersetzung, auch wenn man möglicherweise in einem ersten Schritt noch Schlimmeres verhindert hat. Geradezu absurd ist die Behauptung des Autohaus-Schadenmedien-Chefredakteurs Walter K. Pfauntsch, dass die deutsche Reparaturbranche erleichtert aufatmen darf. Die 650 Vertragswerkstätten der Innovation Group stellen nicht die deutsche Reparaturbranche dar und selbst diese Betriebe werden keinesfalls erleichtert aufatmen. Das Schadenmanagement – nicht nur der Innovation Group, aber eben auch dieses Unternehmens – wird weitergehen, die Stundenverrechnungssätze werden auch in Zukunft angegriffen und die Rechte des Geschädigten, auf eine kompetente und fachgerechte Reparatur bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kfz-Sachverständigen und der Rechtsanwälte werden auch in Zukunft weiter mit Füßen getreten. Solange der Geschäftsführer eines Unternehmens offen behaupten darf, dass die Schmerzgrenze bei den Stundenverrechnungssätzen bei 40,00 € liegen würde, solange fehlt der Glaube daran, dass sich die Schadensteuerung nachhaltig ändert. Viele Betriebe haben zu lange geglaubt, eine faire Partnerschaft mit auskömmlichen Stundenverrechnungssätzen wäre möglich. Man hat Kundenbindungen aufgegeben und steht immer mehr vor dem Dilemma, die nicht auskömmlichen Stundenverrechnungssätze á la HUK-Coburg oder Innovation Group mit hohen Stundenverrechnungssätzen bei den attraktiven Privatkunden ausgleichen zu müssen. Die Lösung kann nur darin liegen, dass in der Branche wieder deutlich wird, dass eine qualifizierte Leistung auch einen qualifizierten Preis hat. Die korrekte Schadenfeststellung und damit verbunden eine vollständige Schadenregulierung sind Leistungsmerkmale, die der Geschädigte benötigt und die auch im Interesse des Reparaturbetriebes liegen. Der systematische Kampf der Schadensteuerer gegen die Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen ist weniger ein Kampf gegen das Sachverständigenwesen als vielmehr getragen durch die Erkenntnis, dass die Einschaltung des Kfz-Sachverständigen den Angriff auf die Reparaturwerkstätten erschwert. Wenn man in der aktuellen Auseinandersetzung überhaupt von Verlierern und Gewinnern sprechen kann, dann dürfte die HUK-Coburg auf der Gewinnerseite zu sehen sein. Der Versuch, mit neuen Konditionen die Vorteile, die die HUK-Coburg durch ihre vertraglichen Bindungen erreicht hat, zu übertrumpfen, ist erst einmal gescheitert. Dies bedeutet also, dass die HUK-Coburg ihre Wettbewerbsvorteile im Versicherermarkt behält. Verlierer sind zweifelsfreit die Reparaturbetriebe, die letztlich erkennen müssen, dass der Markt nicht – bezogen auf die einzelnen Schadensteuerer – isoliert betrachtet werden darf, sondern im Ergebnis das Verhalten einer HUK-Coburg oder anderer Versicherer natürlich auch Auswirkungen auf ein System Innovation Group haben muss. Wenn wir nicht gemeinsam aufpassen, dann wird es noch einen weiteren Verlierer in dieser Auseinandersetzung geben, und zwar die Geschädigten und die Versicherungsnehmer. Je stärker der Druck auf den Stundenverrechnungssatz wird, je unwahrscheinlicher wird es sein, die zwingend erforderliche Reparaturqualität aufrecht zu erhalten. Ob das dann allerdings einen Matthew Whittall tatsächlich interessiert? Elmar Fuchs Geschäftsführer


Jörg-Uwe Banach

09.03.2010 - 08:40 Uhr

So wie es im Artikel steht, Herr Peithner: "Die Halter sollten keine Kfz-Steuer und über Jahre hinweg auch keine Stromsteuer zahlen..." Was ich aber als problematisch ansehe: Aufgrund des beschränkten Wirkungsgrades von "modernen" Kohlekraftwerken stoßen Elektroautos indirekt mehr CO2 aus, als wirklich moderne und mit elektronischen Hilfsmitteln wie Start-Stopp-Automatik und Rekuperation versehene Autos mit Verbrennungsmotoren! Insofern kann meinetwegen gern die KFZ-Steuer entfallen, sollte dann aber durch eine Kohlestromabgabe an den Stromtankstellen ersetzt werden, wenn es sich bei den Stromtankstellen nicht um solche handelt, die den Strom aus vollständig CO2-neutralen Quellen beziehen! Erst damit sind E-Autos sauber!


Hans von Ohain

09.03.2010 - 10:02 Uhr

@ Walter K. Pfauntsch Elmar Fuchs hat Recht. Seit Jahren schaufelt sich unsere Branche auch in Sachen Unfallreparatur ganz aktiv das eigene Grab. Doch von Ihnen und Ihrem Magazin kann ich nichts darüber vernehmen. Sowohl in Ihren Blättern als auch auf Ihren jährlichen Kongressen geht es im Wesentlichen um die Heilsbringer aus der Versicherungswirtschaft. Mit AUTOHAUS hat das nur noch wenig zu tun. Berichten Sie doch mal ausführlich über die wirklichen Herausforderungen Ihrer ureigenen Klientel: 1. Kundenbeziehungsmanagement Zuerst einmal wurden Kundenbeziehungen nicht richtig aufgebaut und gepflegt. Die meisten Händler verkaufen den Großteil ihrer Neuwagen noch immer ohne die "richtige" Versicherungspolice. Das wird einfach dem Zufall überlassen und wenn die HUK`s dieser Welt dann zum Zuge kommen, braucht einen das auch nicht zu wundern. Das im Rahmen der Flatrateangebote langsam Bewegung in diesen Markt kommt, ist aber auch nur ein schwacher Trost. Denn die Reparaturbedingungen in diesem Umfeld bestimmt mal wieder der Hersteller respektive der von ihm ausgewählte Versicherer. 2. Prozesse An dieser Stelle geht es mir nicht um den Reparaturprozess. Unsere Betriebe sind allesamt Fachbetriebe, sind technisch und personell gut ausgestattet. Daran hapert es nicht. Nein, viel zu wenige unserer Betriebe sind willens und in der Lage, den Schadenprozess optimal zu steuern. Nehmen wir den Haftpflichtschaden: Wenn der Kunde kommt, wird ohne Zögern sofort mit der gegnerischen Versicherung telefoniert und ein Deal zu eigenen Lasten gemacht. Dann wird ohne Zucken auf den freien und unabhängigen Sachverständigen verzichtet und ein Kostenvoranschlag für den Versicherer erstellt. Da wird ohne Not darauf verzichtet, dem Kunden die Einschaltung eines versierten Anwalts zu empfehlen, dessen Tätigkeit schließlich auch vorteilhaft für das Autohaus ist. Und letztendlich wird bei der Abrechnung freiwillig und ohne Not auf Positionen verzeichtet, die nach geltender Rechtsprechung abrechenbar sind. 3. Betriebswirtschaftliche Defizite Nur wenige werden es zugeben, dennoch ist es eine Tatsache: Viel zu wenige unser Autohaus- und Werkstatt-Betreiber sind in der Lage, die ökonomischen Problemfelder zu erkennen, zu benennen und entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen. Statt dessen wird auf das gesetzt, was die Hersteller gerade herausposaunen (bei Fabrikatsbindung). Ob das nun Unfallspezialist heißt oder sonst wie. Dass die Herstelelr aber vorrangig ihre eigenen Interessen im Blick haben, fällt geflissentlich unter den Tisch. Die andere Variante ist, einfach dem jeweiligen Trend zu folgen. Alle, auch AUTOHAUS, reden von Schadensteuerung durch die Versicherer. OK, dann machen wir da auch mit. Da werden dann Verträge mit Anbietern wie HUK und IG geschlossen, in der Annahme, das Weniger an Stundenverrechnungssatz und Ersatzteilmarge durch ein Mehr an Auftragsvolumen nicht nur auszugleichen, sondern deutlich zu überkompensieren. Mal unterstellt, es gäbe tatsächlich Betriebe, in denen dieser Hebel wirken sollte, würde ich gern mal wissen, was das noch mit freiem Unternehmertum zu tun hat. Ich jedenfalls habe bisher nur einen einzigen Betrieb kennengelernt, in dem das funktioniert. Allerdings macht der 90% seines Geschäfts ungesteuert und holt sich über einen derartigen Vertrag die letzten 10% AUslastung in die Werkstatt. Damit ist er wohl eine Ausnahme. 3. Politik / Rechtsprechung In der langfristigen Berachtung ist sowohl die Gesetzgebung als auch die Rechtsprechung ein Spiegel ihrer jeweiligen Zeit. Sicher, der Einfluss bestimmter Lobbygruppen ist dabei nicht zu unterschätzen, siehe § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, Stichwort Umsatzsteuer. Wenn sich also in einem relevanten Markt Entwicklungen vollziehen, die nicht einem kurzfristigen Trend zuzuordnen sind, sondern tatsächlich grundlegende Veränderungen im Verhalten und Umgang der Marktteilnehmer entsprechen, dann schlägt sich das auch in Gesetzen und Urteilen nieder. Sprich: Wenn wir als Branche auf die Inanspruchnahme uns zur Verfügung stehender Rechte verzichten, wenn wir vielmehr durch eigenes Handeln dazu beitragen, dass diese Rechte als obsolet anzusehen sind, dann werden Rechtsprechung und folgerichtig auch Gesetzgebung darauf reagieren. Schauen Sie sich mal die aktuelle Rechtsprechung des BGH an, dieser Prozess hat bereits begonnen. Fazit: Man könnte mir unterstellen, in einer abgehobenen Welt der Theorie zu leben. Doch dem ist nicht so. Das, was ich hier beschrieben habe, ist meine persönliche Einschätzung dessen, was ich jeden Tag im Markt erlebe. Glücklicherweise treffe ich auch auf diverse Betriebe, die hier als positives Gegenbeispiel genannt werden können. Die also zeigen, dass man es auch anders machen kann. Das man nicht ausbuchen muss, dass man nicht zu unwürdigen und betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Konditionen arbeiten muss, dass man selbst den Prozess steuert und damit seinen Kunden positiv in Erinnerung bleibt.


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