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Stickoxid-Grenzwerte: Regierung will Diesel-Paket mit gesetzlichen Regelungen flankieren

02.10.2018 11:11 Uhr
Feinstaub-Messstation am Neckartor in Stuttgart.
© Foto: picture alliance/Berdn Weißbrod/dpa

Am Dienstag präsentierte die Koalition ihr Diesel-Konzept, das auf Nachrüstungen und Kaufprämien setzt. Zur Vermeidung von Fahrverboten soll es nun außerdem gesetzliche Anpassungen geben.

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Die Bundesregierung will ihr Diesel-Paket mit gesetzlichen Regelungen flankieren. Die nun geplanten Maßnahmen seien ausreichend, damit alle Städte, in denen ein Stickoxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen wurde, die Grenzwerte künftig ohne Fahrverbote einhalten können. "Insofern wären Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung in diesen Städten unverhältnismäßig", heißt es im Konzept. Kanzleramtschef Helge Braun sagte am Dienstag in Berlin, dies solle gesetzlich festgeschrieben werden.

Eine solche Regelung könnte auch Folgen auf mögliche Fahrverbote in der Pendlerhochburg Frankfurt am Main haben. Dort lag der der Grenzwert 2017 bei 47 Mikrogramm. Ein Gericht hatte für Frankfurt Fahrverbote angeordnet. Hessens schwarz-grüne Landesregierung geht juristisch gegen das Urteil vor. Bei einer möglichen Berufungsverhandlung könnten die neuen gesetzlichen Pläne der Bundesregierung eine Rolle spielen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar geurteilt, dass Fahrverbote generell zulässig sind - sie müssten aber verhältnismäßig sein. Der Bund plant nun einheitliche Regeln.

Änderung des Bundes-Immissionschutzgesetzes in Planung

Konkret will die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit das Bundes-Immissionschutzgesetz ändern. Sie will eine Regelung für besonders belastete Städte schaffen, in denen ein Stickoxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm überschritten wird. Das waren 2017 noch 14 Städte.

Es sei auch für diese Städte das wichtigste Ziel, Fahrverbote zu vermeiden, hieß es. Für den Fall, dass dies dennoch erforderlich sei, soll es aber nun eine Regelung geben - damit Dieselfahrer dennoch in die Städte kommen.

Der Bund will demnach gesetzlich festlegen, dass Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 dennoch in Gebiete mit Verkehrsbeschränkungen einfahren oder durchfahren können - sofern sie weniger als 270 Mikrogramm pro Kilometer Stickoxid ausstoßen.

Einen solchen Wert erreichten neben modernen Fahrzeugen der neuesten Abgasnormen auch Autos der Normen 4 und 5 mit den von Herstellern geplanten Software-Updates zur Senkung des Schadstoff-Ausstoßes, wie es in der Regierung hieß. (dpa)

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