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Liberalisierung des Ersatzeilmarkts: Weg frei für Reparaturklausel

15.05.2019 16:17 Uhr
Reparatur Werkstatt
Fahrzeugreparaturen könnten bald günstiger werden.
© Foto: ZDK

Die Regierung will den Markt für sichtbare Ersatzteile für unabhängige Hersteller öffnen. Nun wird erwartet, dass Kotflügel, Motorhauben und Co. deutlich günstiger werden. Die Meinungen in der Branche über die Entscheidung sind kontrovers.

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Fahrzeugreparaturen könnten bald deutlich günstiger werden. Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, den Ersatzteilmarkt für sichtbare Bauteile wie Kotflügel, Motorhauben, Außenspiegel oder Scheinwerfer für freie Hersteller zu öffnen. Erwartet wird, dass sich solche Ersatzteile dadurch deutlich verbilligen. Der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf zustimmen.

Ziel der Initiative von Justizministerin Katarina Barley (SPD) ist, dass Verbraucher bei einer Reparatur künftig zwischen den Original-Ersatzteilen ihres Autoherstellers und günstigeren Ersatzteilen von unabhängigen Anbietern wählen können. Dafür soll eine Reparaturklausel im Designrecht eingeführt werden.

Bisher ist der Nachbau karosserieintegrierter Ersatzteile für Zulieferer untersagt, denn die Autohersteller können sich auf einen Designschutz berufen. Die Bundesregierung will nun eine Ausnahme einführen: Wenn das Ersatzteil zur Reparatur verwendet wird, soll der Designschutz wegfallen.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) wertet das Vorhaben als "kritischen Eingriff" und sieht ihre Innovationskraft gefährdet. Der Designschutz sei für Fahrzeughersteller und Zulieferer eine wichtige Voraussetzung für Investitionen in Innovation. Ein solcher Schutz sei notwendig, um Produktpiraten zu bekämpfen. "Nachweislich können nachgebaute Ersatzteile sowohl die Sicherheit als auch den Werterhalt des Fahrzeugs beeinträchtigen und stellen damit einen erheblichen Kundennachteil dar", betonte der Verband. Geschützt sind derzeit nicht nur Außenspiegel und Scheinwerfer, sondern auch etwa Türen und Stoßfänger.

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) begrüßt hingegen den Gesetzentwurf und sieht darin eine Stärkung des fairen Wettbewerbs. Dass unabhängige Marktteilnehmer die Bauteile künftig auch in Deutschland produzieren und vertreiben dürfen, könnte in der Folge die Preise senken und Autofahrer deutlich entlasten, erklärte der GVA in einer Stellungnahme.

"Das ist abstrus"

Die Betonung liegt auf kann. Verbandspräsident Hartmut Röhl machte auf eine Stichtagsregelung aufmerksam, die in dem Entwurf enthalten ist. Demnach wären Ersatzteile, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits angemeldet oder eingetragen worden sind, von der Liberalisierung ausgenommen. "Das konterkariert das Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb zu stärken, ganz massiv. Eingetragene Designs sind bis zu 25 Jahre geschützt, demnach würde die vollständige Liberalisierung bis weit in die 2040er Jahre dauern. Das ist abstrus." Eine solche Einschränkung würde besonders Besitzer älterer Fahrzeuge benachteiligen.

Das heißt im Klartext: Es muss erst einmal ein Fuhrpark aufgebaut werden, für den die Reparaturklausel gilt. Dies dürfte viele Jahre oder gar Jahrzehnte in Anspruch nehmen, insofern sieht Röhl noch Änderungsbedarf: "Wichtig ist, dass die Reparaturklausel für den gesamten Fuhrpark zur Anwendung kommt. Weder die Autofahrer in Deutschland noch der freie Teilegroßhandel können bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten, dass der Markt endlich vollständig liberalisiert ist." Andere Staaten in Europa hätten bereits vor vielen Jahren erfolgreich auf eine Öffnung des Marktes gesetzt. (dpa/tm)

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