Zum Schutz des Klimas soll der Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Verkehr bis zum Jahr 2030 auf rund 32 Prozent steigen – mehr als doppelt so viel wie von der EU vorgeschrieben. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Damit werden die Mineralölkonzerne verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken – etwa durch die Verwendung von "grünem Wasserstoff" oder durch den Einsatz von Ökostrom in Elektroautos. Gleichzeitig soll mit Biokraftstoff auf der Basis von Palmöl bereits 2023 Schluss sein und damit drei Jahre früher als bisher geplant.
Mit der Neuregelung werde Deutschland zum "Vorreiter bei den erneuerbaren Energien im Verkehr", sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf wurde im Bundestag noch einmal nachgebessert. Die Quote, um die die Mineralölkonzerne den Kohlendioxid-Ausstoß ihrer Kraftstoffe mindern müssen, sollte ursprünglich von derzeit sechs auf 16 Prozent im Jahr 2030 steigen – jetzt müssen es sogar 25 Prozent sein.
Der Automobilclub ADAC begrüßte das Gesetz. Damit werde die Basis für spürbare Fortschritte im Verkehrsbereich geschaffen. Durch die Vorgaben müssten die Beimischquoten für emissionsfreie Kraftstoffe erhöht werden. "So kann es gelingen, dass auch Bestandsfahrzeuge künftig wesentlich mehr zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen können", sagte Technikpräsident Karsten Schulze.
Aus Sicht der Präsidentin des Automobilverbands VDA, Hildegard Müller, geht das Gesetz an einigen Stellen nicht weit genug. Zwar sei es gut, dass der Gesetzgeber bei der Vorgabe zur CO2-Minderung über die EU-Vorgaben hinausgehe, und das Hochfahren der E-Mobilität habe auch für die Industrie Priorität. Eine vorgeschriebene Quote von fünf Prozent Wasserstoff und E-Fuels – "und damit ein wichtiger Anreiz für diese Technologie" – fehle jedoch. Das sei "eine verpasste Chance für den Klimaschutz".