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Autoflotte von Bund und Ländern: Quote für E- und Öko-Antriebe

03.08.2021 08:29 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autoflotte von Bund und Ländern: Quote für E- und Öko-Antriebe
Der Fuhrpark von Bund und Ländern muss sauberer werden.
© Foto: malp / stock.adobe.com

Mehr als jeder dritte Neuwagen der öffentlichen Hand muss künftig ein E-Auto sein. Und auch die Lkw- und Busflotte von Bund und Ländern soll sauber werden.

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Bund und Länder müssen beim Autokauf ab sofort stärker auf die Umwelt achten. Für neu angeschaffte Fahrzeuge gilt nun eine Öko-Quote, die einen steigenden Anteil "sauberer" Modelle vorschreibt. Demnach müssen 38,5 Prozent aller öffentlichen Pkw weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Zudem ist der erlaubte Schadstoffausstoß auf 80 Prozent der geltenden Grenzwerte beschränkt. Anfang 2026 wird die Regelung verschärft, dann müssen 38,5 Prozent der Neuanschaffungen komplett emissionsfrei sein, wodurch faktisch nur noch reine Elektro-Mobile erlaubt sind.

Bei Lkw und Bussen gelten abweichende Definitionen. Dort gelten Fahrzeuge als sauber, die entweder elektrisch, mit Erd- und Autogas oder durch reine Bio-Kraftstoffe angetrieben werden. Bei Lkw sollen bis zum Ende 2025 zehn Prozent und dann bis Ende 15 Prozent der neuen Fahrzeuge diese Anforderungen erfüllen. Für Busse sind für Ende 2025 Anteile von 45 Prozent und bis zum Ende 2030 von 65 Prozent vorgegeben.

Ausnahmen gibt es unter anderem für militärische, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Schneepflüge, Kehrmaschinen sowie Reisebusse sind von der Regelung ausgenommen.

Hintergrund des nun in Kraft getretenen Gesetzes ist eine EU-Richtlinie. Sie musste bis August 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

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KOMMENTARE


mein name

04.08.2021 - 15:41 Uhr

Warum sind militärische, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Schneepflüge, Kehrmaschinen sowie Reisebusse von der Regelung ausgenommen? Ich dachte das Elektro-Auto rettet unser aller Leben vor dem Klimawandel. Müsste man nicht da bei der Polizei, dem Militär, der Forstwirtschaft und auch bei Räumdiensten im Sinne des Klimawandels Verzicht üben oder warum hier nicht? oder heißt das einfach nur ich muss mir ein Forstfahrzeug kaufen, um weiter vor diesem Wahnsinn geschützt zu sein? ;-) Immer daran denken, CO2 ist laut 2. Thermodynamischem Gesetz und laut seiner physikalischen Eigenschaften kein Klimagas und man bedenke ebenso, dass CO2 Grundlage der Photosynthese bei Pflanzen ist.


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