Der jahrelange Einsatz für einen erleichterten Import von Oldtimern in die Europäische Union ist laut einer Mitteilung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) nun von Erfolg gekrönt worden. Ab dem Jahreswechsel gebe es in den gemeinsamen Zollregelungen der EU eine klarere Formulierung, die dafür sorgen soll, "dass Käufer bereits beim Erwerb des Oldtimers im Ausland sicher wissen, ob ein Fahrzeug den vergünstigten Zoll- und Steuersatz des Tarifs 9705 in Anspruch nehmen kann". Dies habe das Bundesfinanzministerium mitgeteilt.
In der so genannten "Kombinierten Nomenklatur" der EU, in der die Mitgliedsstaaten alle Waren des Außenhandels katalogisieren, ist die achtstellige Ziffer 9705 00 00 für den Oldtimer-Import relevant. Der neue Text (s. zweite Seite) definiert vor allem die Anforderungen an den "geschichtlichen und völkerkundlichen Wert" der eingeführten Kraftfahrzeuge.
Eine Veröffentlichung des neuen Textes im Amtsblatt der Europäischen Union soll laut VDA spätestens bis 31. Oktober erfolgen. Bei Anerkennung eines Fahrzeugs in Position 9705 laute der Drittlands-Zollsatz "frei". "Dies bedeutet, dass für 'Sammlerkraftfahrzeuge' (Oldtimer), die die zuvor beschriebenen Kriterien erfüllen, im Falle der Einfuhr lediglich sieben Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig werden", heißt es in der Mitteilung.
Einen besonderen Beitrag zu dieser Erleichterung habe die European Parliament – Historic Vehicle Group (EP-HVG) unter Leitung des Abgeordneten Bernd Lange geleistet, so der VDA weiter. Ziel der mehrmals jährlich tagenden EP-HVG sei es, die Interessen von historischen Fahrzeugen zu wahren und deren Belange zu fördern. Bereits im April 2011 sei das Thema innerhalb dieses Kreises diskutiert worden, mit dem Ergebnis, einen Antrag auf Änderung bei der Kommission einzureichen. (ng)
- Vollständige Nomenklatur im Amtsblatt der EU (5.9 MB, PDF)