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VW-Anwälte: Kein schnelles Geld für Dieselkläger

29.10.2018 15:23 Uhr
Im Abgas-Skandal wollen Verbraucherschützer am 1. November eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen einreichen.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Die Volkswagen-Anwälte widersprechen Meldungen, wonach Kläger nach einem Urteil in der für den 1. November angekündigten Musterfeststellungsklage im Abgas-Skandal schell Schadenersatz erwarten könnten.

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Verbraucher können mit einem Urteil in der Musterfeststellungsklage, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Abgas-Skandal gegen Volkswagen am 1. November einreichen will, nicht etwa zu ihrem Autohändler gehen und Geld zurückverlangen. Betroffene Konsumenten müssten auch im Fall eines für sie positiven Feststellungsurteils eine eigene Klage anstrengen, in der sie die konkrete Höhe des Schadensersatzes einfordern, teilten die Freshfield-Anwälte Patrick Schroeder und Anne-Kathrin Bertke am Montag mit. Die Kanzlei vertritt Volkswagen in der Dieselaffäre. Ein Urteil in der Musterfeststellungsklage sei zudem nicht vor 2020 zu erwarten, da davon auszugehen sei, dass der Prozess bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehe, hieß es.

Grundsätzlich bleiben die Anwälte bei ihrer Position: Kunden in Deutschland haben keine Ansprüche aufgrund der Verwendung der Umschaltlogik in Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA 189. Sollte der BGH dennoch feststellen, dass ein Anspruch besteht, seien danach in jedem Fall die einzelnen Kläger in der Pflicht, ihren Schaden zu beweisen, so die Anwälte weiter. Eine umfangreiche Nutzung würde die Höhe eines etwaigen Schadensersatzes signifikant reduzieren. Auch bei bereits verkauften oder verschrotteten Fahrzeugen könne es ausgesprochen schwierig sein, einen konkreten Schaden zu beweisen.

Zweifel bei Sammelklagen

Bei den Sammelklagen von "MyRight" und der Kanzlei Hausfeld, für die derzeit massiv in Radio und Fernsehen geworben wird, sehen die VW-Anwälte ebenfalls keinen schnellen Erfolg. "MyRight suggeriert, gegen Volkswagen über 90 Prozent Erfolg vor Gericht zu haben und vermittelt Kunden die Erwartung eines quasi sicheren Erfolges. Dieser Eindruck täuscht. Bislang haben weder myRight noch Hausfeld auch nur ein einziges Urteil erstritten", erklärten die Freshfield-Juristen. MyRight werbe damit, dass potenzielle Kläger lediglich über ein Formular ihre Rechte abtreten und nur noch auf das gewonnene Verfahren warten müssten. Mehrere Gerichte hätten aber festgestellt, dass eine Prozessführung ohne Beteiligung der eigentlichen Fahrzeughalter in der Regel nicht in Betracht kommen dürfte. In der Realität müssten dann über 20.000 MyRight-Kunden nach Braunschweig reisen, um dort vor Gericht zu erscheinen.

Wie die Anwälte weiter ausführten, stellt MyRight außerdem Kunden irreführenderweise eine vollständige Kaufpreiserstattung in Aussicht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müsse sich aber der Kunde in jedem Fall die Nutzungen auf den Schadensersatz anrechnen lassen. Das heißt: Vom Kaufpreis wird ein Betrag abgezogen, der sich nach der Anzahl der gefahrenen Kilometer im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung berechnet. (dp)

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KOMMENTARE


Martin

30.10.2018 - 08:51 Uhr

Ein Gerichtsurteil war bisher auch nicht notwendig. Soweit ich weiß, wurden alle Verfahren vorher bereits außergerichtlich zugunsten der Dieselfahrer entschieden. Ist doch klar, dass VW nicht bis zum Urteilsspruch gegen den Konzern wartet. Das wäre doch der Startschuss für alle betrogenen Autofahrer. Also beendet VW jedes Verfahren vorher mit einen entsprechenden Angebot für den Kläger...und kann sich dann genau so hinstellen, dass "noch kein Urteil gegen VW gesprochen wurde..."


Oliver

30.10.2018 - 09:22 Uhr

Es ist schon erstaunlich, wie VW den Kunden offensichtlich den Mittelfinger zeigt und trotzdem noch weiterhin eine Vielzahl dort Ihre Autos kauft. Also Marketing können die dort bei VW. Das habe ich da schon immer bewundert.


AEngel

30.10.2018 - 10:36 Uhr

...der einzige, der hier anständig profitiert, ist der Anwalt, der dem Besitzer solch eines Fahrzeuges erzählt, er können eine Entschädigung erwirken (GIER-GIER-GIER)...


Carajan

30.10.2018 - 11:20 Uhr

Es mag zweifelhaft sein, ob die beworbenen Erfolge wirklich für Kunden durchsetzbar sind. Aber der Kunde wird durch dieses intolerante Verhalten seitens VOLKSWAGEN nicht glücklich sein. Es wird durch unsinnige verlorene Prozesse zu einem erheblichen Vertrauensverlust kommen. Andere Anbieter bekommen Kundenpotenzial zugeführt, ohne dass sie dafür arbeiten müssen. Aus vertrieblicher Sicht ist das grob fahrlässig und wahrscheinlich auch arrogant gegenüber dem Endkunden und den viele Händlern, die das dann ausbaden müssen.


Detlef Rüdel

02.11.2018 - 09:26 Uhr

@Martin richtig erkannt. Ein Urteil hätte Katastrophe folgen...


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