Wegen der gescheiterten Übernahme durch Porsche sieht sich nun auch Volkswagen einer Schadensersatzforderung in Milliardenhöhe ausgesetzt. Die Münchner Kanzlei CLLB, die mehrere Dutzend Fonds vertrete, habe Schadensersatzansprüche über 2,4 Milliarden Euro gegenüber der Porsche Automobil Holding SE angemeldet, sagte Anwalt Franz Braun dem "Spiegel". Jetzt will die Kanzlei ihre Ansprüche auf VW ausweiten.
"Wir werden Schadensersatzansprüche über 2,4 Milliarden Euro gegenüber dem VW-Konzern anmelden", sagte Braun. Nicht nur Porsche habe Anleger getäuscht, als das Unternehmen während der geplanten VW- Übernahme bis zum 26. Oktober 2008 bestritten habe, eine 75-Prozent- Mehrheit anzustreben. Auch dem VW-Konzern sei dies vorzuhalten.
Sowohl der damalige Porsche-Chef Wendelin Wiedeking als auch Porsche-Miteigentümer Ferdinand Piëch waren zu diesem Zeitpunkt Mitglieder des VW-Aufsichtsrats - ihr Wissen sei deshalb auch dem Wolfsburger Konzern zuzurechnen.
Nach Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes ist ein Unternehmen verpflichtet, Insider-Informationen, die es unmittelbar betreffen, "unverzüglich zu veröffentlichen". Laut dem Anwalt hätte VW deshalb bekanntgeben müssen, dass Porsche eine 75-Prozent-Mehrheit habe erwerben wollen. Ob sich daraus Schadensersatzansprüche ableiten lassen, ist offen. Derzeit ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in dem Fall. Sie will unter anderem fest stellen, ob Porsche den Plan zur Mehrheitsübernahme bereits vor dem 26. Oktober 2008 verfolgte. (dpa)