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Streit um Opel-Abfindungen: Betriebsrat sieht Formfehler

28.05.2018 10:12 Uhr
Sanierung: Hunderte Opelaner warten darauf, gehen zu können. Das schreckt den Betriebsrat auf.
© Foto: picture alliance / dpa

Bei den Gesprächen der Opel-Einigungsstelle soll es eigentlich um den großen Zukunftsplan gehen. Doch zum Auftakt streiten die Kontrahenten erneut um die Abfindungen, mit denen Opel viele Beschäftigte ködert.

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Zum Auftakt der Einigungsgespräche zur Opel-Sanierung wurde erneut um das millionenschwere Abfindungsprogramm des angeschlagenen Autobauers gestritten. Der Betriebsrat sieht sich von der Arbeitsagentur bestätigt, dass Opel dabei eine Frist nicht eingehalten habe und hunderte Beschäftigte zu früh gehen ließ.

In einem am Montag verbreiteten Flugblatt zitieren die Arbeitnehmervertreter aus einem Schreiben der Agentur, dass Entlassungen nach dem Programm erst ab dem 15. Juni rechtssicher möglich seien. Laut Opel-Personalabteilung haben aber bereits im Mai rund 400 Beschäftigte das Unternehmen mit individuellen Abfindungen verlassen. Das Programm wurde Mitarbeitern angeboten, die nicht für Altersteilzeit oder Vorruhestand in Frage kamen. Hunderte weitere Beschäftigte warten darauf, gehen zu können. Im Einzelfall wurden Abfindungen mit bis zu 275.000 Euro Grundbetrag ausgelobt.

Dem Flugblatt zufolge hatte Opel der Agentur in einer "Massenentlassungsanzeige" angezeigt, sich so von bis zu 1.200 der rund 19.000 Beschäftigten in Deutschland trennen zu wollen. Das Unternehmen wies die Darstellung einer Fristverletzung zurück. Die Anzeige sei für die Freiwilligenprogramme rein vorsorglich gestellt worden und rechtlich nicht verpflichtend, erklärte ein Unternehmenssprecher. Die Umsetzung der Freiwilligenprogramme werde in keiner Weise beeinflusst.

Die hessische Regionaldirektion der Arbeitsagentur bestätigte zwar Gespräche mit Opel zu möglichen Entlassungen, wollte zu den Einzelheiten aber aus Datenschutzgründen keine Stellung nehmen. Den Arbeitnehmern gehen die Abfindungsprogramme zu weit. Nach ihrer Einschätzung kann der geplante Personalabbau allein über Altersteilzeit und Vorruhestand erreicht werden.

Mitten in harter Sanierung

Opel ist im August vergangenen Jahres vom französischen PSA-Konzern übernommen worden und steckt mitten in einer harten Sanierung, die ohne Betriebsschließungen und betriebsbedingt Entlassungen gehen soll. Die Auswirkungen auf die deutschen Standorte sollen bis einschließlich Dienstag in der Einigungsstelle zwischen Unternehmen und Betriebsrat besprochen werden. Die IG Metall hatte im Vorfeld der Gespräche erneut verlässliche Planzahlen zu Produktion und Personaleinsatz verlangt. Erst bei entsprechenden Zusagen seitens PSA könne man dann über die Tarifverträge sprechen, hieß es in Gewerkschaftskreisen.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Opel-Standorten riefen die Teilnehmer zu konstruktiven Gesprächen auf. Zusagen und Tarifverträge müssten eingehalten werden, erklärten Malu Dreyer (SPD), Volker Bouffier (CDU) und Bodo Ramelow (Linke). Es sei unerlässlich, dass die Beschäftigten über einen Zukunftsplan eine verlässliche Perspektive über 2020 hinaus bekommen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. (dpa)

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KOMMENTARE


VKL

29.05.2018 - 09:38 Uhr

Liebe Betriebsräte, lasst die Leute gehen. Ihr macht die gleichen Fehler wie in Bochum. Auf Paragraphen rumreiten und dann kommt der große Knall. Wenn es doch freiwillige gibt, die dass Geld nehmen und sich was neues suchen ist daran nichts verwerflich. Sie gehen doch nicht nur wegen dem Geld, sondern haben einfach keine Lust mehr an dieser Misswirtschaft in diesem Opel-Konzern. Bei PSA haben Sie das gleiche gemacht und siehe da, das Unternehmen wirft wieder Geld ab. Nochmal : Nicht die gleichen Fehler wie in Bochum! Der Betriebsrat hat seinen Anteil an dieser Entwicklung gehabt! Heute ist halt nichts mehr da.


Wolf Grütter

29.05.2018 - 12:59 Uhr

Wie alle Tageszeitungen beschränkt sich leider auch AUTOHAUS auf die Wiederholung der unterschiedlichen Aussagen der Parteien. Dabei hätte die Readaktion mit einem nur kurzen Blick in das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch diejenigen Leser auf die entscheidende Frage gelenkt, die sich mit den Anforderungen im KSchG nicht auskennen: Wenn in den rund 400 fraglichen Fällen, in denen vor Ablauf der 30-Tage-Sperre Arbeitsverhältnisse mit individuellen Abfindungen beendet wurden, die Beendigung der Arbeitsverhältnisse dabei vom Arbeitgeber veranlaßt wurden (siehe § 17, Abs (1), letzter Satz, KSchG), würde vieles dafür, sprechen, dass die Behauptung des BR, zutrifft. Tatsächlich sprechen dagegen die von AUTOHAUS zitierten bis zu 275.000 € ausgelobten individuellen Abfindungsangebote (an nicht von Altersteilzeit oder Vorruhestand Betroffene) dafür, dass es sich um Beendigungen von Arbeitsverhältnissen handelte, die tatsächlich von den Betroffenen ausgegangen sind. Solche Eigenkündigungen haben nichts mit Massenentlasssungen zu tun, bei denen Opel dem BR die Gründe für die geplanten Entlassunge, die Zahl der zu Entlassenden, die Kriterien für die Auswahl der zu Entlassenden sowie die Berechnung etwaiger Abfindungen rechtzeitig schriftlich informieren muss ( § 17, Abs (2) KSchG). Nach der Analyse der Fakten spricht alles dafür, dass es dem Opel-BR erfolgreich gelungen ist, aus einem "Nicht-Thema" gestern bundesweite Beachtung gefunden zu haben - weil alle Redaktionen sich auf den Abdruck der Presserklärung beschränkt haben. Von AUTOHAUS hätte ich mehr Fachinformationen gewünscht. Vielleicht in Zukunft?


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