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Schrempp-Rückzug: Erste Klage eingereicht

08.09.2005 15:00 Uhr

DaimlerChrysler wird vorgeworfen, die Öffentlichkeit zu spät informiert zu haben / Juristen sind unterschiedlicher Meinung

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Im Zusammenhang mit dem angekündigten Rückzug von DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp ist nach Angaben einer Münchner Anwaltskanzlei die erste Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht worden. Der Kläger wirft dem Autokonzern vor, die Öffentlichkeit zu spät über die Pläne von Schrempp informiert zu haben. Dadurch habe er seine Aktien zu früh und damit zu billig verkauft. Auch eine andere auf Anlegerrechte spezialisierte Kanzlei in München hat Klagen angekündigt. Nach der Bekanntgabe der Rücktrittspläne von Schrempp am 28. Juli war der Kurs der DaimlerChrysler-Aktie nach oben geschossen. Das Unternehmen gab dazu unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinen Kommentar. Die Münchner Kanzlei des Klägers meinte, dass nach ihr vorliegenden Informationen der Rücktritt Schrempps bereits mindestens fünf Wochen vor der Bekanntgabe festgestanden habe und deshalb entsprechend früher mit einer Ad-hoc-Meldung hätte bekannt gemacht werden müssen. Ihr Mandant habe seine Aktien 90 Minuten vor der Bekanntgabe verkauft. Diese Ansicht ist allerdings unter Juristen umstritten. Frankfurter Fachanwälte äußerten Zweifel daran, ob die bloße Absichtserklärung von Schrempp und Gespräche mit Aufsichtsratschef Hilmar Kopper schon zwangsläufig zu einer Pflichtmitteilung (ad-hoc) hätten führen müssen. Die Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes seien vage, auch fehle eine fundierte Rechtsprechung. Eine auf Anlegerrecht spezialisierte Tübinger Kanzlei gab am Donnerstag ebenfalls zu bedenken, dass bei einer Verletzung der so genannten "ad-hoc-Vorschriften" stets die Schwelle der groben Fahrlässigkeit überschritten sein müsse. (dpa)

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