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Rechtsstreit: Sixt gibt bei umstrittener Werbung nach

03.03.2020 08:24 Uhr
Sixt Firmenzentrale Pullach
Sixt hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbung nachgegeben.
© Foto: picture alliance/imageBROKER/Stefan Kiefer

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen den Slogan "Ab ins Gelände" des Autovermieters geklagt, denn Kunden dürften mit dessen Mietautos nicht im freien Gelände fahren. Nun gab Sixt im Rechtsstreit vor der am Donnerstag geplanten Entscheidung nach.

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Der Autovermieter Sixt hat im Rechtsstreit um eine SUV-Werbung mit dem Slogan "Ab ins Gelände" nachgegeben. Das Unternehmen gab Ende Februar eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte. Die Wettbewerbszentrale - eine Selbstkontrollorganisation der deutschen Wirtschaft - hatte gegen die Sixt-Werbung geklagt. Diese sei irreführend, schließlich dürften die Kunden die angepriesenen Autos gar nicht abseits der Verkehrswege im freien Gelände fahren.

Sixt hatte dagegen argumentiert, dass das Fahren auf Feld-, Wald- und Wiesenwegen erlaubt sei, sofern diese für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind. Richter Wolfgang Gawinski schien in der mündlichen Verhandlung im Januar nicht von den Argumenten des Vermieters überzeugt: "Das ist nach momentaner Auffassung der Kammer nicht bloß eine werbeübliche Übertreibung", sagte er damals. Nun gab Sixt kurz vor der ursprünglich für Donnerstag geplanten Entscheidung nach. (dpa)

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