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Porsche-Prozess: Ankläger akzeptieren Freisprüche

28.07.2016 12:09 Uhr
Für Wendelin Wiedeking ist das juristische Nachspiel vorbei.

Er machte Porsche von der Fast-Pleitefirma zu einem der profitabelsten Autobauer. Dann schien die Vergangenheit Wendelin Wiedeking in einem Strafprozess einzuholen. Doch nun ist klar: Das juristische Nachspiel ist für ihn vorbei.

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Das Strafverfahren gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking (63) und seinen Finanzvorstand Holger Härter (60) ist endgültig zu den Akten gelegt worden. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass sie die Revision zurücknehmen werde. Nach dem Freispruch im März hatte die Behörde aus eher formalen Gründen Revision eingelegt. Nach der Prüfung des schriftlichen Urteils will sie den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) nun aber nicht weiter anstreben. Die "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwoch) hatten zuvor über die Einstellung berichtet.

In dem aufsehenerregenden Verfahren standen die beiden einst schillernden Branchenstars wegen des Verdachts der Marktmanipulation vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, ihre wahren Pläne beim VW-Übernahmeversuch 2008 mit Pressemitteilungen und Verlautbarungen verschleiert und dadurch den VW-Börsenkurs manipuliert zu haben. In der damaligen heißen Phase des später gescheiterten Übernahmeversuchs schwankte der VW-Kurs stark, Anleger verloren Milliardenbeträge. Vertreter von Hedgefonds klagen daher auf Schadenersatz, separate Zivilklagen in Niedersachsen laufen weiter.

Die Ankläger hatten in dem gesamten Verfahren einen schweren Stand. Keiner der zahlreichen Zeugen konnte die Vorwürfe bestätigen. Dennoch blieben die Staatsanwälte davon überzeugt, dass Wiedeking und Härter schuldig waren und forderten in ihren Schlussplädoyers sogar Haftstrafen von gut zwei Jahren für die beiden Angeklagten. Wiedeking und Härter hatten stets ihre Unschuld beteuert. Der Freispruch im März glich dann einer schallenden Ohrfeige für die Ankläger. An den Vorwürfen sei "nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", sagte der Vorsitzende Richter Frank Maurer.

Die Staatsanwaltschaft begründete die Rücknahme ihrer Revision am Mittwoch mit zu geringen Erfolgsaussichten "aufgrund der beschränkten Möglichkeiten des Revisionsrechts und der daraus resultierenden eingeschränkten Überprüfbarkeit des Urteils durch den Bundesgerichtshof". Wiedeking wiederum sagte: "Ich bin froh und erleichtert, dass dieses Verfahren nun seinen rechtskräftigen Abschluss gefunden hat." (dpa)

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KOMMENTARE


Holger Roth

28.07.2016 - 23:09 Uhr

Na dann, Herr Wiedeking, jetzt könnten Sie ja eigentlich wieder der Branche zur Verfügung stehen. Sie haben lange genug gefehlt........


Frank Oesterle

29.07.2016 - 10:07 Uhr

Wenn ich Staatsanwalt wäre, und der befasste Richter beurteilte das Ergebnis meiner Tätigkeit mit "nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", dann wäre es wohl Zeit, dass ich mir Gedanken über meine grundsätzliche Einstellung zu meinem Beruf und zu meiner generellen Einstellung zum soziologischen Umfeld, in dem ich mich befinde, mache.


Gentleman-Driver

29.07.2016 - 11:06 Uhr

Selten solch eine schallende Ohrfeige eines deutschen Richters vernommen. Die totalen Pfeifen von Staatsanwälten sollte man ins hinterste Archiv versetzen (feuern kann man sie ja wohl leider nicht). Diese Nullen steckt ein Manager vom Format eines Holger Härter fachlich doch im Tiefschlaf in die Tasche....


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