Der Arbeitgeber hatte Wind von der Sache bekommen und den Verkäufer gefeuert: Der sei bereits zwei Jahre zuvor betrunken am Steuer erwischt worden, habe seinen Führerschein abgeben müssen und sei deswegen bereits abgemahnt worden.
Vergeblich hatte der Verkäufer argumentiert, es habe sich nicht um ein illegales Rennen gehandelt. Jemand habe seinen Lamborghini gestohlen, und er habe kurzentschlossen mit einem Renn-Quad die Verfolgung des Autodiebs aufgenommen.
Der Verkäufer soll dabei erneut alkoholisiert gewesen sein und mit hohem Tempo mehrere rote Ampeln missachtet haben. Das Arbeitsgericht stufte am Dienstag den fristlosen Rauswurf als wirksam ein. Die Weiterbeschäftigung des Autoverkäufers sei seinem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten. Egal ob illegales Rennen oder Verfolgung eines Diebes: Derartig schwere Verkehrsverstöße rechtfertigten die Kündigung (Az.: 15 Ca 1769/16). (dpa)