Der in Untersuchungshaft sitzende Ex-Verwaltungsratchef von Nissan und Mitsubishi, Carlos Ghosn, soll unerlaubt Millionenbeträge von einer niederländischen Tochterfirma kassiert haben. Ghosn habe von dem niederländischen Gemeinschaftsunternehmen Nissan-Mitsubishi B.V. (NMBV) ohne vorgeschriebene Absprache mit den beiden anderen Vorstandsmitgliedern, Nissan-Chef Hiroto Saikawa und Mitsubishi Motors-Chef Osamu Masuko, rund 7,8 Millionen Euro Entschädigung erhalten. Das sei das Ergebnis einer gemeinsamen internen Prüfung, wie beide Renault-Partner am Freitag bekanntgaben. "Anderes verdächtiges, illegales Verhalten" habe man nicht feststellen können, erklärte Mitsubishi Motors in seiner Mitteilung.
Der 64-jährige Ghosn, der einst Nissan vor der nahen Pleite gerettet und zusammen mit Renault und Mitsubishi eine mächtige internationale Autoallianz geschmiedet hatte, war am 19. November in Tokio zusammen mit seiner früheren rechten Hand Greg Kelly wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Zudem soll er laut Staatsanwaltschaft private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Während Kelly kürzlich auf Kaution frei kam, sitzt Ghosn nach zwei Monaten weiter in Untersuchungshaft. Nur wenige Tage nach seiner Festnahme hatten ihn Nissan und Mitsubishi als Verwaltungsratschef gefeuert. Ghosn hat vor Gericht jegliches Fehlverhalten abgestritten.
Die niederländische Tochter war 2017 gegründet worden, um die Synergieeffekte der Allianz von Nissan und Mitsubishi zu stärken. Zu diesem Zweck hätten beide Konzerne rund 15,6 Millionen Euro an die Tochter gezahlt. Ghosn habe von dem Geld illegal zwischen April und November vergangenen Jahres etwa 7,82 Millionen Euro kassiert, erklärte Mitsubishi. Basis hierfür soll eine zwischen Ghosn und einer unberechtigten Person getroffene Beschäftigungsvereinbarung für Ghosn als Direktor der Tochter gewesen sein. Ghosn und einige für Nissan arbeitende Manager hätten entsprechende Anweisungen erteilt. Die Direktoren Saikawa und Masuko hätten keine Entschädigungen erhalten.
Eine Freilassung auf Kaution gilt als wenig wahrscheinlich
Eine Anklage wegen der neuen Anschuldigungen gibt es bislang nicht. Unterdessen hat Ghosns Anwalt erneut bei Gericht einen Antrag auf Freilassung auf Kaution eingereicht. Das Gericht hatte Ghosn schon zuvor eine Entlassung aus dem Gefängnis verweigert, einen Einspruch dagegen lehnte das Bezirksgericht erst am Donnerstag ab. Bis zu einem Prozess könnten Monate vergehen. Einen Termin gibt es nicht. Dass Ghosn zuvor auf Kaution freikommt, gilt als wenig wahrscheinlich.
Bei Renault ist Ghosn indes offiziell noch Konzernchef. Doch nun bereitet sich auch Renault auf einen Führungswechsel vor. Gesucht werde die "beste Lösung für die künftige Führung der Gruppe", teilte der amtierende Renault-Verwaltungsratschef Philippe Lagayette am Donnerstag mit. Er nannte dabei den Namen Ghosns nicht explizit. (dpa)
Detlef Rüdel
Beobachter
Peter Zahn