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Meineid-Prozess: Freispruch für Jürgen Fahr

07.05.2010 14:57 Uhr
Jürgen Fahr

Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart ist die angebliche Falschaussage des früheren Deutschland-Vertriebschef von Mercedes-Benz in einem Prozess wegen Graumarktgeschäften von 2002 nicht mehr zweifelsfrei zu klären.

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Der ehemalige Daimler-Topmanager Jürgen Fahr ist in einem Meineid-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht freigesprochen worden. Eine angebliche Falschaussage des 62-Jährigen unter Eid in einem Prozess vor mehr als sieben Jahren sei nicht zweifelsfrei zu belegen, urteilte das Gericht am Freitag. Daher gelte das Prinzip "In dubio pro reo" – im Zweifel für den Angeklagten.

Die 33. Strafkammer hob damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom Oktober 2009 auf, das den früheren Deutschland-Vertriebschef von Mercedes-Benz und Smart zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 10.000 Euro verurteilt hatte (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft ließ offen, ob sie Rechtsmittel einlegt.

In der strittigen Zeugenaussage von Dezember 2002 geht es um so genannte Graumarktgeschäfte. 2002 trat Fahr als Zeuge in einem Prozess gegen ein Transportunternehmen auf. Dem Firmenchef wurde nach Angaben des Gerichts vorgeworfen, rabattierte Neufahrzeuge von Daimler weiterverkauft zu haben, ohne die sechsmonatige Verkauf-Sperre einzuhalten. Der Vertriebschef sagte damals den Angaben zufolge als Zeuge aus, von dem Graumarktgeschäft nicht gewusst zu haben.

Der 2002 angeklagte Transportunternehmer wurde u.a. wegen Betrugs verurteilt, 2004 hob der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise auf. Wieder auf freiem Fuß, stellte er Strafanzeige wegen Meineids gegen Fahr. Dieser habe unter Eid gesagt, der Autobauer mache grundsätzlich keine Graumarktgeschäfte. Das wäre Meineid, denn die Praxis sei in der Branche gang und gäbe. Das Amtsgericht folgte in erster Instanz dieser Argumentation und verurteilte den Ex-Topmanager.

Massive Dokumentationsmängel

Das Landgericht Stuttgart hob dieses Urteil nun auf. Von den meisten Menschen, die damals im Gerichtssaal die Aussage des Managers mitbekamen, hätten die meisten Erinnerungslücken, sagte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft habe sich auf eine Prozessmitschrift der Frau des Transportunternehmers gestützt. Diese sei aber keineswegs objektiv gewesen, außerdem seien ihre Notizen um wichtige Passagen über die Zeugenaussage von Fahr nachträglich ergänzt worden.

Mit dem Freispruch endete für Fahr das letzte juristische Nachspiel seiner Daimler-Karriere erfolgreich. Die in der so genannten Vertriebsaffäre gegen ihn erhobenen Vorwürfe konnte er bereits 2007 entkräften, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. (dpa/rp)

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