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Kurz gemeldet: Aus der Autobranche

30.06.2017 07:49 Uhr
Kurz gemeldet: Aus der Autobranche
Mehr Lohn auch für die Beschäftigten in Bayern.
© Foto: ProMotor

Tarifeinigung auch in Bayern +++ Kfz-Gewerbe modernisiert Bundesberufsbildungskongress +++ Strengere Strafen für illegale Straßenrennen +++ Umwelthilfe beantragt Zwangsgeld gegen Bayern

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Tarifeinigung auch in Bayern

Die in Betrieben der Tarifgemeinschaft des bayerischen Kfz-Gewerbes Beschäftigten erhalten nach einer Einmalzahlung von 100 Euro für den Juni 2017 zum 1. Juli 2017 eine Vergütungserhöhung von 2,9 Prozent. Der mit der IG Metall Bayern ausgehandelte neue Tarifvertrag sieht zum 1. November 2018 eine weitere Steigerung um 2,9 Prozent vor. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis Mai 2019. Die Ausbildungsvergütungen werden nach einer Einmalzahlung von 50 Euro für den Monat Juni 2017 in zwei Stufen angepasst. Zum 1. Juli 2017 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um 2,9 Prozent, zum 1. November 2018 um weitere 2,9 Prozent. Die Laufzeit dieses Tarifvertrages beträgt ebenfalls 24 Monate (bis 31. Mai 2019). Der Tarifvertrag zur Übernahme von Ausgebildeten wurde inhaltlich leicht angepasst und hat eine neue Laufzeit von fünf Jahren. (AH)

Kfz-Gewerbe modernisiert Bundesberufsbildungskongress

Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) bringt am 9. November 2017 in Fulda den neuen "Treffpunkt Berufsbildung des Deutschen Kfz-Gewerbes" an den Start. Die Tagung richte sich an Ausbilder in Betrieben und überbetrieblichen Bildungsstätten, technische und kaufmännische Berufsschullehrer, Auszubildende sowie Vertreter aus Industrie und Verbänden, hieß es. Im Mittelpunkt stehen Themen rund um die strategische Personalentwicklung - vom Azubi-Marketing über Digitalisierung in der Ausbildung bis hin zur zukünftigen Mitarbeiterführung. Berufsbildungsexperten laden neben Vorträgen und Workshops in sogenannten Marktplätzen zu persönlichen Gesprächen ein. Der Treffpunkt löst den zwanzig Jahre lang durchgeführten Bundesberufsbildungskongress ab. (AH)

Strengere Strafen für illegale Straßenrennen

Die Teilnahme an illegalen Straßenrennen ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Ein entsprechendes Gesetz hat nun der Bundestag verabschiedet. Auch die Organisation und Durchführung können mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Werden Personen verletzt oder getötet, sind bis zu zehn Jahre vorgesehen. Ebenfalls erfasst werden so genannte "Alleinraser", die "besonders gefährlich und eigensüchtig oder gleichgültig" im Straßenverkehr handeln. In allen Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem kann das Fahrzeug eingezogen werden. (sp-x)

Umwelthilfe beantragt im Diesel-Streit Zwangsgeld gegen Bayern

Im Streit um die Luftqualität in München hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beim Verwaltungsgericht München ein Zwangsgeld von 2.000 Euro gegen den Freistaat Bayern beantragt. Nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hätten die bayerischen Behörden ein Gutachten zur Luftbelastung in der Landeshauptstadt bis Donnerstag veröffentlichen müssen, dies aber nicht getan. Der Verein warf Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) deshalb "vorsätzlichen Rechtsbruch" und einen Verstoß gegen seinen Amtseid vor. Seehofers Vereinbarung mit BMW und Audi, Euro-5-Dieselautos technisch aufzurüsten und im Zuge einer bundesweiten Vereinbarung mit allen Autoherstellern den Stickoxid-Ausstoß der Dieselautos zu halbieren, sei eine Mogelpackung, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Er fordert weiterhin Fahrverbote in München. (dpa)

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