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Kurz gemeldet: Aus der Autobranche

11.10.2018 05:58 Uhr
Wildschaden
Rund 275.000 Wildunfälle haben deutsche Autofahrer im vergangenen Jahr ihren Versicherern gemeldet.
© Foto: Huk Coburg

Versicherer: Zahl der Wildunfälle auf Rekordhoch +++ Unwetterbilanz 2017: Mehr als 400.000 beschädigte Autos +++ Ex-VDA-Präsident wechselt in die Bankenbranche +++ "Uber Black" wohl unzulässig

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Versicherer: Zahl der Wildunfälle auf Rekordhoch

Rund 275.000 Wildunfälle haben deutsche Autofahrer im vergangenen Jahr ihren Versicherern gemeldet, so viele wie nie zuvor. Es waren zudem 11.000 Vorfälle mehr als 2016, wie aus der Wildunfall-Statistik des Versicherungsverbands GDV hervorgeht. Seit drei Jahren zeigt sich nach Angaben des Verbands ein Trend zu mehr Kollisionen und höheren Schäden. Jeder Unfall kostete die Assekuranzen im Schnitt 2.700 Euro. Die wirtschaftlichen Schäden durch Wildunfälle sind dementsprechend um rund 62 Millionen Euro auf 744 Millionen Euro gestiegen (plus neun Prozent). (SP-X)

Unwetterbilanz 2017: Mehr als 400.000 beschädigte Autos

Zehn starke Unwetter haben im Jahr 2017 in Deutschland für eine ungewöhnlich hohe Zahl an Kfz-Schäden gesorgt. Insgesamt 405.000 Autos wurden durch Sturm und Hagel in Mitleidenschaft gezogen, wie aus dem Naturgefahrenreport des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Das sind 130.000 Fahrzeuge mehr als im Vorjahr und gleichzeitig die höchste Zahl seit dem Hageljahr 2013 mit den Unwettern "Andreas" und "Bernd". Der Schadenaufwand für die Versicherer stieg 2017 dadurch um 250 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf 850 Millionen Euro. Im Schnitt kostete die Behebung der Schäden pro Auto 2.100 Euro – ein Wert, der in der Bilanz der vergangenen 45 Jahre im oberen Drittel rangiert. Am stärksten von Unwettern betroffen waren im vergangenen Jahr der Norden, der Westen und der Süden Deutschlands. In der Langzeitbilanz der Kfz-Versicherer zählt neben Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auch Ostfriesland zu den Sturm- und Hagel-Hochburgen. (SP-X)

Ehemaliger VDA-Präsident Wissmann wird Berater der Oddo BHF Bank 

Der ehemalige Autolobbyist Matthias Wissmann heuert bei der Oddo BHF Bank an. Der 69-Jährige unterstützt das Institut mit sofortiger Wirkung als Berater (Senior Advisor), wie das Geldhaus am Donnerstag in Frankfurt mitteilte. Nach Informationen des "Handelsblatts" hat der Bankchef Philippe Oddo Wissmann gebeten, vom kommenden März an als Aufsichtsrat für das Institut zu arbeiten. Der frühere Bundesverkehrsminister Wissmann war seit Juni 2007 als Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) oberster Interessenvertreter der deutschen Automobilbranche. Zum 1. März dieses Jahres übernahm der langjährige Ford-Deutschlandchef Bernhard Mattes diesen Posten. CDU-Mitglied Wissmann soll das deutsch-französische Haus mit seinen Verbindungen zu deutschen mittelständischen Familienunternehmern voranbringen und der Bank bei der strategischen Weiterentwicklung beratend zur Seite stehen. (dpa)

Limousinen-Service "Uber Black" nach BGH-Einschätzung wohl unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte das frühere Angebot "Black" des US-Fahrdienstleisters Uber nach einer Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe als unzulässig einstufen. Das deuteten die Richter des ersten Zivilsenats an. Sein Urteil will der Senat am 13. Dezember verkünden. Es geht um den inzwischen in dieser Form nicht mehr angebotenen Limousinen-Service "Uber Black", den die Vorinstanzen in Berlin wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz und unlauteren Wettbewerb untersagt hatten. Der BGH hatte nach einer ersten Verhandlung eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem ähnlichen Uber-Verfahren in Spanien abgewartet. Bei "Uber Black" konnten Kunden über eine App einen Mietwagen bestellen. Ein freier Fahrer in der Nähe erhielt über Uber dann den Fahrauftrag. Das Unternehmen gab die Bedingungen vor und wickelte den Zahlungsverkehr ab. Das Kammergericht Berlin sah darin im Jahr 2015 einen Verstoß, denn Mietwagen-Chauffeure dürfen - anders als Taxifahrer - keine Aufträge direkt vom Fahrgast entgegennehmen, was über die App aber der Fall war. Der EuGH entschied im vergangenen Dezember, dass Ubers Angebot unter die Verkehrsdienstleistungen fällt und nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr. Somit sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln. Der Vorsitzende Richter wies auf eine ältere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, wonach der Schutz das Taxiverkehrs im Personenbeförderungsgesetz verfassungsgemäß ist. Der BGH müsse nun prüfen, ob sich die Verhältnisse durch neue Angebote wie Mitfahrdienste oder Carsharing grundsätzlich geändert hätten. "Das ist eher fraglich", sagte der Richter. (dpa)

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