Bei Typzulassungen für Dieselautos ist einem Sachverständigen zufolge EU-Recht gebrochen worden. Es sei zu einer "schwerwiegenden und anhaltenden Missachtung des Rechts" gekommen, heißt es in einer Stellungnahme des Darmstädter Professors Martin Führ für den Abgas-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Über das Gutachten hatte zunächst das ZDF-Magazin "Frontal21" berichtet, es lag der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vor.
Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen herunterregeln, seien laut EU-Verordnung nur ausnahmsweise erlaubt, heißt es in dem Papier. Hinweise auf die "flächendeckende Nutzung" von Abschalteinrichtungen habe es aber spätestens seit 2006 gegeben. Für sogenannte Thermofenster, die die Reinigung der Abgase nur bei bestimmten Außentemperaturen zulassen, könne es "keine Rechtfertigung" geben.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Thermofenster ebenfalls kritisiert, sie aber nicht als rechtswidrig eingestuft und stattdessen eine Verschärfung der EU-weiten Regeln gefordert. Am Mittwoch verwies das Verkehrsministerium auf Anfrage darauf, dass Fahrzeugtypen, bei denen Zweifel an der Rechtfertigung der Thermofenster bestanden, zur Begrenzung "auf das tatsächlich notwendige Maß" aufgefordert worden seien.
"Dobrindt macht durch seine bewusst falsche Rechtsauffassung rechtswidrige Abschalteinrichtungen zu legalen Abschalteinrichtungen", kritisierte der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer, der Obmann seiner Fraktion im Untersuchungsausschuss. Der Minister ignoriere systematisch Erkenntnisse von Experten. (dpa)
D.Buschhorn