Im seit Jahren dauernden Rechtsstreit über den Abgang des früheren Daimler-Chefs Jürgen Schrempp hat der Bundesgerichtshof das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart verwiesen. Das teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit.
Konkret geht es dabei um den Rücktritt von Schrempp, über den sich Aktionäre 2005 zu spät informiert fühlten. Der Europäische Gerichtshof hatte in dem Zusammenhang bereits vor rund einem Jahr entschieden, dass börsennotierte Konzerne wichtige Entscheidungen früher öffentlich machen müssen - nämlich schon dann, wenn die Weichen dafür gestellt werden.
Geklagt hatte ein Aktionär, der sich vom Autokonzern Daimler zu spät über Schrempps Abtritt in Kenntnis gesetzt fühlte. Die EuGH-Richter gaben dem Aktionär im Grundsatz recht. Den konkreten Fall sollte aber der BGH entscheiden, wo die Klage anhängig war.
Dabei geht es auch um die Frage nach möglichem Schadenersatz. Der BGH hat den Fall nun aber nach eigenen Angaben zur Aufklärung weiterer Punkte an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Daimler erklärte dazu, der Konzern sei weiterhin der Auffassung, dass keine Schadenersatzansprüche der Kläger bestünden. (dpa)