Volkswagen verdächtigt den früheren FBI-Chef Louis Freeh des Geheimnisverrats und will dessen Berufung zum Gutachter in Schadenersatz-Prozessen in den USA vereiteln. Der ehemalige Leiter der amerikanischen Bundespolizei arbeitet nach seiner Karriere im öffentlichen Dienst als juristischer Vermittler in Wirtschaftsskandalen - bei VW hatte er Anfang 2016 Aussicht auf einen Beratervertrag und sollte in der Aufklärung der Dieselaffäre helfen.
Doch dazu kam es nicht. Nun ist Freeh für Anwälte privater Kläger tätig. Der Vorwurf der Wolfsburger: Er soll interne Informationen des Managements an diese weitergegeben oder gar verkauft haben, wie das Online-Wirtschaftsmagazin "Business Insider" am Mittwoch berichtete.
Bei Volkswagen hieß es, man lehne Freeh als hinzugezogenen Experten bei Diesel-Klagen in den Vereinigten Staaten ab. Ein entsprechender Antrag sei bei einem Gericht in San Francisco eingereicht worden. Es gebe klare Hinweise, die darauf schließen ließen, dass er seine derzeitigen Auftraggeber mit vertraulichen Unterlagen und Aussagen aus der Zeit der Verhandlungen mit dem deutschen Konzern versorgte.
In dem Gerichtsantrag heißt es, Freeh habe vor vier Jahren 15 Millionen Dollar an garantierten Bezügen gefordert, um VW im US-Rechtsstreit zu vertreten. Darüber hinaus habe er noch zusätzliche zehn Prozent aller "Ersparnisse" gewollt, die er dem Konzern bei den Verhandlungen hätte verschaffen können. VW habe dies abgelehnt.
Eigentlich sind die wesentlichen Prozesse rund um "Dieselgate" in den USA inzwischen abgeräumt. Nach einem auch strafrechtlichen Schuldeingeständnis wegen des Abgasbetrugs hatte sich VW Anfang 2017 mit der Regierung in Washington auf einen Milliardenvergleich verständigt. Auch zahlreiche Kunden und Händler wurden - anders als in Europa - entschädigt, der Konzern verbuchte mittlerweile mehr als 30 Milliarden Euro an Rechtskosten. Einige Kläger lehnten die Vergleiche jedoch ab und versuchen weiter, VW vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. In San Francisco steht derzeit ein solcher "Opt-out"-Prozess an, bei dem Freeh als Experte aussagen könnte.
In der Gutachtertätigkeit sehen die Wolfsburger hier allerdings einen schwerwiegenden Interessenkonflikt. Denn der Ex-Staatsanwalt, der nun die Klägerseite vertritt, war im Januar 2016 aufgrund seiner hohen Honorarforderungen und nach Widerstand aus dem Betriebsrat bei VW durchgefallen. Einer seiner Anwälte sagte dem Magazin, man sitze an einer Erwiderung zum VW-Antrag, Freeh nicht als Gutachter zuzulassen.
Bislang liegt dieser Konter noch nicht vor. Richter Charles Breyer hat den Klägern eine Frist bis zum 27. Januar gesetzt, um Stellung zu beziehen. Die nächste Anhörung soll am 6. Februar stattfinden.
Freeh war einst FBI-Direktor
Der heute 70-jährige Freeh - während der Amtszeit Bill Clintons als US-Präsident (1993 bis 2001) Direktor des FBI - war auch schon als "Aufpasser" von US-Behörden nach einer Schmiergeldaffäre bei Daimler aktiv und saß dort in einem "Integritätsbeirat". Beim Konkurrenten Volkswagen wacht dagegen Larry Thompson, einst Staatssekretär im US-Justizministerium, über die Umsetzung schärferer Verhaltensregeln und Informationspflichten, zu denen sich der Autohersteller nach dem Auffliegen des Dieselskandals bereiterklärt hatte. Thompson stellte VW im vergangenen September ein verbessertes Zwischenzeugnis aus, im Sommer soll sein Abschlussbericht folgen. Auch um Thompsons Job als "Monitor" soll Freeh sich laut VW vor drei Jahren beworben haben.
Die Anwälte des Konzerns stellen den Ex-FBI-Chef in Gerichtsdokumenten als eine Art gierigen Söldner dar, der bei entsprechendem Honorar die Seiten wechselt. Um als Experte gegen VW auszusagen, solle Freeh eine Zahlung von 50.000 Dollar erhalten. Dazu kämen 1.850 Dollar für jede Stunde seines Verhörs. "Überdies ist die Meinung von Herrn Freeh in der Sache selbst unsachgemäß und sollte nicht zugelassen werden." Freeh habe von VW "privilegierte und vertrauliche" Informationen erhalten, was ihn als Gutachter disqualifiziere.
Volkswagen hält das gesamte anstehende Gerichtsverfahren in San Francisco für ein Manöver von besonders hartnäckigen Klägern und Anwälten, die auf einen "unberechtigten" Zusatzgewinn spekulierten.
Mehr als 99,9 Prozent der Kunden in den USA hätten den von Richter Breyer als "fair, angemessen und vernünftig" eingestuften Vergleich akzeptiert und ihre Schadenersatzansprüche geregelt, sagte ein US-Sprecher des Autobauers. Die Klägerseite ist hingegen der Meinung, dass VW bei den Vergleichen mit Kunden und Behörden in den USA nicht hart genug bestraft worden sei - und fordert weitere Konsequenzen. (dpa)