Im Kältemittel-Streit zwischen Daimler und Frankreich hat das oberste französische Verwaltungsgericht dem deutschen Autobauer endgültig Recht gegeben. Frankreich muss die Kompaktmodelle von Mercedes weiter zulassen. Der Conseil d'État bestätigte damit am Montag in Paris eine einstweilige Entscheidung vom August.
Frankreich hatte sich zwischenzeitlich geweigert, Kompaktmodelle von Mercedes zuzulassen, die vom Kraftfahrtbundesamt mit einem alten Kältemittel zertifiziert worden waren. Daimler war dagegen vorgegangen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit den wirtschaftlichen Folgen für Daimler. Die Richter verwiesen darauf, der Eingriff des Umweltministeriums in Paris sei nicht gerechtfertigt gewesen. Zudem habe die kleine Flotte der betroffenen Fahrzeuge in Frankreich nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt.
Mehr als 4.500 Fahrzeuge nicht ausgeliefert
In Stuttgart wurde die Entscheidung begrüßt: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und sehen uns bestätigt", hieß es bei Daimler. Bereits im August hatte das Unternehmen betont, damit sei das Gleichgewicht zwischen allen Automobilherstellern in Europa wieder hergestellt. Laut Daimler konnten mehr als 4.500 Fahrzeuge der A-, B-, SL- oder CLA-Klasse nicht ausgeliefert werden.
Die französischen Behörden hatten den Autobauer zwingen wollen, in neuen Modellen ein modernes Kältemittel einzusetzen. Sie warfen dem Konzern unzulässige Umgehung von EU-Umweltvorschriften vor.
Auch das neue Kältemittel R1234yf ist umstritten. Daimler verwies stets auf Sicherheitstests, bei denen es Feuer gefangen und giftiges Gas freigesetzt hatte. Das Kraftfahrtbundesamt hatte Daimler die Verwendung des alten Kältemittels genehmigt. Außer Frankreich hatten dies alle EU-Staaten anerkannt. (dpa)