Im Verfahren um den Abgang des früheren Daimler-Chefs Jürgen Schrempp vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) deutet sich eine Wende an. Der Fall wird zum dritten Mal vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Nach höchstrichterlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs in den vergangenen Jahren gab der Stuttgarter Richter am Mittwoch den Klägern in einem wichtigen Punkt Recht.
Seit Jahren streiten Aktionäre mit dem Konzern über die Frage, ob Daimler seine Anteilseigner im Jahr 2005 rechtzeitig über das vorzeitige Ausscheiden des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp unterrichtet hatte. Aktionäre von damals verlangen Schadenersatz: Der Autobauer habe sie zu spät über den schon länger geplanten Rückzug Schrempps informiert.
Der Richter sagte nun, nach vorläufiger Rechtsauffassung sei bei einem Gespräch zwischen Schrempp und seinem damaligen Aufsichtsratsaufsitzenden Hilmar Kopper bereits am 17. Mai 2005 eine kursrelevante Insiderinformation entstanden. Schon damals habe Schrempp seine Rückzugsabsicht erklärt. Damit schließt er sich der Einschätzung des BGH an, wonach jeder Zwischenschritt im Entscheidungsprozess eine Insiderinformation darstellen könne, die veröffentlicht werden muss, sofern sie Börsenkurse beeinflussen kann.
Erst am 28. Juli 2005 hatte Daimler offiziell mitgeteilt, dass der damalige Chrysler-Chef Dieter Zetsche den Vorstandsvorsitzenden Schrempp ablösen soll. Allerdings ist dem Gericht zufolge noch zu klären, ob Daimler die Vertraulichkeit bis zur eigentlichen Mitteilung über den Rückzug im Juli wahren konnte und ob der Autobauer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe.
Beide Seiten haben nun bis Mai noch einmal die Möglichkeit sich auf einen Vergleich zu einigen. Das ist allerdings schwierig, weil das Verfahren ein sogenanntes Musterverfahren ist, in dem kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten gebündelt und exemplarisch verhandelt werden. Dem Musterkläger, dessen Fall nun in Stuttgart verhandelt wird, haben sich sechs weitere Kanzleien angeschlossen. Sollte es keine Einigung geben, fällt das Gericht am 21. September eine Entscheidung.
Der Fall ging bereits durch alle Instanzen. Zweimal waren die Kläger schon vor dem OLG gescheitert. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatten sich mit dem Fall befasst und ihn dann zurück nach Stuttgart verwiesen. (dpa)