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Verdeckte Gewinnausschüttung: Leidiges Thema vGA

01.02.2016 06:00 Uhr

Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers, Vermietung eines Grundstücks des Gesellschafters an die GmbH - Betriebsprüfer wittern da nicht selten eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).

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Es schadet nie, gerade nicht zu Beginn eines neuen Jahres sich die Problematik einer vGA, einer verdeckten Gewinnausschüttung wieder einmal vor Augen zu führen. Viele Unternehmer, die ihre Firma in der Rechtsform einer GmbH führen, kennen den Moment, wenn der Betriebsprüfer im Hause ist und z. B. die Vermietung von Grundstücken des Gesellschafters an die GmbH oder die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers aufgreift.

Was ist überhaupt eine vGA?

Unter einer vGA versteht man eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft (GmbH), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und keine offene Gewinnausschüttung darstellt. Dabei ist von einer gesellschaftlichen Veranlassung auszugehen, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte. Ein…

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