Die Reparatur von Parkremplern und andere Blechschäden könnte künftig günstiger werden. Der Bundestag hat in einem neuen Gesetz zur Stärkung des freien Wettbewerbs nun sichtbare Ersatzteile vom sogenannten Designschutz ausgenommen. Bei einer Reparatur müssen etwa Kotflügel, Scheinwerfer, Scheiben und Außenspiegel künftig nicht mehr vom Fahrzeughersteller selbst bezogen werden, wo sie in der Regel teurer sind als von freien Produzenten. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für aktuelle Designs.
Zwar dulden die Autohersteller auch bei sichtbaren Ersatzteilen de facto ein wenig Konkurrenz, Anbieter sind aber immer von Abmahnungen bedroht. Dass dabei am Ende der Verbraucher draufzahlt, belegen regelmäßig Untersuchungen von Verbraucherschützern. So sind die Ersatzteilpreise für sichtbare Ersatzteile in der Vergangenheit deutlich stärker gestiegen als die von Mechanik-Teilen, für die der Designschutz nicht gilt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale und der ADAC begrüßen vor diesem Hintergrund die Einführung der sogenannten Reparaturklausel. Auch der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA), der Hersteller und Händler von Ersatzteilen vertritt, ist für die Einführung, moniert aber den umfassenden Bestandsschutz für bereits eingetragene Design. Die positive Wettbewerbswirkung greife somit erst nach dessen Ablauf in 25 Jahren. Dann dürfte ein Gutteil der betroffenen Pkw-Modelle bereits nicht mehr auf der Straße sein, so der GVA.
Kritik an der Reparaturklausel kommt hingegen vom Verband der Autoimporteure (VDIK). Die Aufweichung des Designschutzes sei in der aktuellen Krise das falsche Signal, hieß es. Von Autoherstellern wird weltweit erwartet, dass sie massiv in die Entwicklung alternativer Antriebe investieren. Die Mittel dafür müssen erwirtschaftet werden. Durch die Öffnung des Marktes für freie Hersteller dürften die Autohersteller Einbußen im Ersatzteilgeschäft erleiden. (SP-X)