In der Rüge hatten die Umweltschützer unter anderem bemängelt, dass das Gericht ihnen nicht ausreichend rechtliches Gehör verschafft habe. Das Gericht sah eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör laut Beschluss dagegen nicht dargelegt.
Mitte Juli waren die Naturschutzverbände mit einem Eilantrag gegen eine vorzeitige Genehmigung beim Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide erneut gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte eine Beschwerde der Verbände gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni zurückgewiesen. Damit kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen.
Besonders kritisch sehen die Verbände bei der Gerichtsentscheidung die Einschränkung der Klagemöglichkeit und die fehlende fachliche Auseinandersetzung durch das Gericht. Zwei Störfallgutachten lägen vor, die für den Bau der Fabrik des US-Elektroautobauers derzeit keine positive Prognose abgeben. Diese sei aber Voraussetzung für Genehmigungen nach dem Immissionsschutzgesetz, wie es von den Umweltverbänden hieß.
Für die Autofabrik fehlt für den Bau bisher die umweltrechtliche Genehmigung über das Bundesimmissionsschutzgesetz. Tesla baut deshalb mit vorzeitigen Zulassungen. Die endgültige Entscheidung steht weiter aus. Der Zeitpunkt ist unklar.