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Webinar-Aufzeichnungen: Verkäuferprovisionen und Kurzarbeit

04.05.2020 13:09 Uhr
Webinar-Aufzeichnungen: Verkäuferprovisionen und Kurzarbeit
Maximilian Appelt, Rechtsanwalt und Steuerberater der Kanzlei RAW-Partner, beantwortet live im Webinar die Fragen der Teilnehmer.
© Foto: AUTOHAUS next

Beim dritten Webinar zur Corona-Krise am 29. April wurde Fragen rund um das Thema "Verkäufer und Kurzarbeit" beantwortet. Die Aufzeichnungen und Downloads sind nun auf AUTOHAUS next verfügbar.

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Bei der dritten Fragestunde von AUTOHAUS next zur Corona-Krise haben Maximilian Appelt, Rechtsanwalt und Steuerberater der Kanzlei RAW-Partner, und Benjamin Klatt, Bereichsleiter Vertrieb der Bank11, die Fragen der Teilnehmerbeantwortet.

Unter anderem wurden folgende Themen behandelt:

  • Gehaltsberechnung für Verkäufer in Kurzarbeit
  • Inwieweit fließen Provisionen in das Kurzarbeitergeld mit ein? 
  • Wie wird das Netto-Gehalt berechnet, wenn der Mitarbeiter nicht zu 100% in Kurzarbeit ist?
  • Inwieweit kann Kurzarbeit aufgestockt bzw. verändert werden? Was sind die Bedingungen?

AUTOHAUS-Chefredakteur Ralph M. Meunzel griff immer wieder Fragen aus dem Teilnehmer-Chat auf, die mit den Experten diskutiert wurden. Die komplette Webinar-Aufzeichnung - aufgeteilt in zwei Videos - finden Sie nun auf AUTOHAUS next gemeinsam mit der Präsentation von Maximilian Appelt und einem Update zur Verkäuferprovision und Kurzarbeit als Download. 

>>> Zu den Webinar-Aufzeichnungen

UPDATE Verkäuferprovision und KUG

Nach dem Webinar ergänzte Maximilian Appelt ein Dokument, das die genaue Berechnung der Verkäuferprovisionen während der Kurzarbeit beschreibt. Nach widersprüchlichen Aussagen der örtlichen Arbeitsagenturen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KUG) bei Kfz-Verkäufern, deren Vergütung größtenteils aus nachlaufenden ausgezahlten Provisionen besteht, haben sich die Verbände ZDH und ZDK für eine Klärung eingesetzt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich gegenüber dem ZDH bezüglich des Sollentgelts und der regelmäßig ausgezahlten Verkäuferprovisionen nun geäußert. Appelt fasst die Beschlüsse wie folgt zusammen:

  • Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bleibt die Auszahlung der Provision für Vormonate außer Betracht.
  • Die Provision wird in dem Monat berücksichtigt, in dem sie erwirtschaftet wurde. Erst wenn die tatsächliche Auszahlung erfolgt, wird das Kurzarbeitergeld für den Monat der Entstehung des Provisionsanspruchs korrigiert. 

Maximilian Appelt erklärt die Anwendung der Beschlüsse anhand von Rechenbeispielen im Dokument auf AUTOHAUS next. Darin finden Sie auch noch mehr Informationen zur Berechnung der Provisionen während der Kurzarbeit.

>>> Zum Dokument "Verkäuferprovisionen und KUG"

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