Neue EU-Grundverordnung: Was bedeutet Datenschutz für Autohäuser?
Kein Unternehmen bleibt von der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung verschont. Dokumentationspflicht und Verwaltungsaufwand nehmen zu. Bereiten Sie sich und Ihren Betrieb frühzeitig darauf vor!
Wie wichtig der Datenschutz ist, wird einem derzeit durch den Skandal um Facebook wieder einmal vor Augen geführt. Ab dem 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO). Auf Grund der großen Verunsicherung in der Praxis wollen wir nachfolgend nochmals auf die wichtigsten Änderungen und Vorschriften, die ein Kfz-Betrieb im Hinblick auf Kundendaten, aber auch speziell im Hinblick auf Mitarbeiterdaten beachten muss, eingehen.
Dreh- und Angelpunkt: personenbezogene Daten
Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das sind vor allem folgende:
- allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.)
- Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der…
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