Kaufvertragsrecht: Wann ist ein Gebrauchter ein Gebrauchter?
Nur scheinbar einfach: Die rechtliche Einordnung eines Kraftfahrzeuges als Neu- oder Gebrauchtwagen ist außerordentlich praxisrelevant, aber rechtlich diffizil und teilweise sogar noch ungeklärt.
Nicht nur im Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Versicherungsrecht und für die Energieverbrauchskennzeichnung mit jeweils dort ganz eigenen Unterscheidungskriterien, sondern insbesondere auch im Kaufvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), worum es nachfolgend geht, unterscheiden die Gesetze in neue und gebrauchte Waren. Dabei ist zumindest beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf (also Verkauf von Händler an Privat) keine Definition durch eine Vereinbarung zwischen den Kaufvertragsparteien zulässig, sondern ein objektiver Maßstab anzulegen.
Für die Praxis nachvollziehbar knüpft die Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen Neu- und Gebrauchtwagen zunächst an die lebensübliche Nutzung eines Fahrzeugs an. Da nach der Verkehrsauffassung der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Verkehrsmittels wie eines Fahrzeugs eben im Fahren liegt, wird regelmäßig ein Fahrzeug, welches noch nicht…
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