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VW-Modelle mit Schummelsoftware: Keine Pflicht zur Rücknahme

02.03.2016 11:43 Uhr
VW-Modelle mit Schummelsoftware: Keine Pflicht zur Rücknahme
VW-Fahrzeuge, die mit einer Schummel-Software ausgestattet wurden, müssen Händler oder Hersteller nicht zurücknehmen, da es sich um keinen erheblichen Mangel handeln soll.
© Foto: VW

2,5 Millionen VW sind bundesweit mit Manipulationssoftware unterwegs. Zurücknehmen muss der Hersteller sie wohl nicht, wie ein erstes Gericht entschied. Abschließende Klarheit gibt es aber noch nicht.

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Im Abgasskandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum die manipulierten Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. "Das schärfste mögliche Mittel hält das Gericht hier nicht für angemessen", sagte ein Gerichtssprecher.

Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgas-Affäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Der Stammkunde eines Autohauses aus der Ruhrgebietsstadt hatte auf Rücknahme seines knapp ein Jahr alten und rund 38.000 Euro teuren VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben.

Volkswagen zufolge kann das Problem beim Auto des Klägers mit einem Software-Update innerhalb von 30 Minuten behoben werden. Ein Rückruf für verschiedene betroffene Motorvarianten war mit dem Modell Amarok kürzlich angelaufen, die größten Rückruf-Wellen stehen noch bevor. Als nächstes sind unter anderem Passat- Modelle an der Reihe (wir berichteten).

Die Kosten für das genannte Programm-Update beziffert das Unternehmen laut Gericht auf etwa 100 Euro. Streek verwies auf eine Grundsatzentscheidung, nach der ein erheblicher Mangel erst dann vorliegen könne, wenn dessen Behebung mehr als ein Prozent des Kaufpreises koste.

Der Anwalt des Autokäufers wies die Argumentation des Gerichts zurück. So bestreite er, dass Entwicklung und Aufspielen des Software-Updates nur 100 Euro kosteten. Außerdem sei der Mangel schon deshalb erheblich, weil der Wagen für den Kunden angesichts der breiten Debatte um den VW-Skandal derzeit unverkäuflich sei. Der Kläger wolle nicht weiter warten, bis sein Auto eine neue Software erhalte, und er befürchte auch weniger Leistung oder mehr Verbrauch. Volkswagen strebt an, die bisherigen Fahrzeugdaten auch nach den geplanten Umrüstungen beibehalten zu können.

Angebot des Autohauses

Eine Entscheidung gibt es in dem konkreten Fall noch nicht. Der Anwalt des Bochumer VW-Autohauses bot vor Gericht "aus freien Stücken" eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" an – im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Darüber sollte in den nächsten Tagen zwischen den Parteien verhandelt werden. Für den Fall, dass es dabei keine gütliche Einigung gibt, setzte das Landgericht einen Verkündungstermin für die Entscheidung in 14 Tagen an.

Bundesweit sind rund 2,5 Millionen Autos von der VW-Abgas-Affäre betroffen. Das Unternehmen setzt auf Nachbesserungen beim Rückruf. Für die USA hatte Konzernchef Matthias Müller allerdings zumindest in Einzelfällen auch Rückkäufe nicht ausgeschlossen. In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung. Für den Fall einer Entscheidung gegen die Rücknahme des Autos hat der Anwalt des Klägers im Bochumer Verfahren bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. (dpa)

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KOMMENTARE


VW Fahrer

02.03.2016 - 15:38 Uhr

Für mich ein absolut unverständliches Urteil aber leider typisch deutsch.So öffnet man solchen Betrugsfällen Tür und Tor da die zu befürchtenden Konsequenzen in good old Germany lächerlich sind.


Stefan S.

02.03.2016 - 17:58 Uhr

Das ist sogar ein absolut verständliches Urteil. Als Händler hat man schließlich ein Recht auf Nachbesserung. Und das der Wagen jetzt unverkäuflich sein soll ist wohl der größte Blödsinn. Hier geht es wohl nur darum sich schnell mal die Taschen voll machen zu wollen. Solche Leute sind mir einfach nur zuwider.


PS

02.03.2016 - 18:38 Uhr

Genau richtig dieses Urteil!


Jens Nietzschmann

02.03.2016 - 20:10 Uhr

Typisch deutsch an dem Urteil ist, dass sich der Richter Streek offenbar an geltendes Gewährleistungsecht halten möchte. Aus meiner Sicht können wir auf diese Errungenschaft der gesellschaftlichen Entwicklung in unserem Land sehr stolz sein, auch wenn dies im konkreten Fall nicht den Vorstellungen des betroffenen Fahrzeugkäufers entspricht. Mich gruselt es bei der Vorstellung, dass sich deutsche Richter bei ihrer Urteilsfindung am jeweils aktuellen Stand der öffentlichen Debatten orientieren würden. Dies würde zwar sicher hier und da zu spektakulären Urteilen und im Einzelfall auch zur Zufriedenheit der Kläger führen, aber auch die Sicherheit der Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer nachhaltig negativ beeinflussen. Und zwar für beide Seiten, da die Verkäufer gezwungen wären, sich ihre Rechtssicherheit durch höhere Preise abzusichern. Gut finde ich auch, dass der Richter den Kontrahenten die Gelegenheit gibt, sich außergerichtlich zu einigen. Hoffentlich erfährt der Autohändler dabei von Dritter Seite die Unterstützung, die ihm im Zusammenhang mit der Bewältigung der von ihm nicht verursachten Probleme mit dem Kunden gebührt.


Autofahrer

02.03.2016 - 20:45 Uhr

Es müsste richtigerweise lauten "noch" keine Pflicht zur Rücknahme. Denn wenn der Mangel nach der Nachbesserung nicht behoben ist, und das dürfte der Fall sein wenn das Fahrzeug mehr verbraucht oder Leistung verliert, dann ist der Mangel nicht "nicht behoben". Ansonsten ist die Entscheidung formal juristisch bislang korrekt formuliert. Bin gespannt wie die Berufung ausgeht, denn dann dürfte in der Zwischenzeit bekannt geworden sein, ob es noch nicht absehbare Nachteile durch die Umrüstung geben wird. Der gute Mann hat einfach nur etwas zu früh geklagt.


TomF

02.03.2016 - 21:00 Uhr

Ein Staatsbetrieb und das entsprechende Gericht.Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...VW hat schon immer Unterstützung der entsprechenden Mächte gehabt.siehe deutsche Geschichte


Thorsten H.

02.03.2016 - 23:22 Uhr

Es ist gut das der Kläger bei Gericht abgeblitzt ist. Es gibt doch immer wieder Menschen die mit Dollarzeichen in den Augen versuchen aus solchen Situationen Kapital zu schlagen und sich persönlich zu bereichern. Die Aussage der Wagen sei unverkäuflich ist lächerlich. Ein VW Tiguan Diesel ist nach wie vor ein gesuchtes Fahrzeug. Jeder Händler wird den Wagen sofort zu einem marktgerechten Preis ankaufen aber natürlich nicht zum Neupreis abzüglich einer kleinen nutzungsentschädigung. Das beste Geschäft machen hier sowieso die Anwälte, die kriegen ihr gutes Honorar egal wie es ausgeht. Bei einem Streitwert von 38000 Euro ein lohnenswerter Fall.


VW Händler

02.03.2016 - 23:30 Uhr

Sorry! Bei einer Rücknahme erleiden wir Händler die Verluste und nicht der Hersteller. Und wir Händler können nun wirklich nichts für die Schummel-Software!!! Daher nur einfach "vielen Dank" für den unqualifizierten Kommentar!


Golf Besitzer

03.03.2016 - 09:23 Uhr

Und was geschieht, wenn der Wagen nach dem Softwareupdate die angegebenen Fahrleistungen nicht mehr erreicht? Wenn angegebene 105 PS nur noch 102 sind? Oder die VMax nicht mehr erreicht wird?


Golfi

03.03.2016 - 09:47 Uhr

Mich würde mal interessieren welchen VW sich der Richter dafür aussuchen durfte.


VW-Betrogener

03.03.2016 - 10:34 Uhr

Ist Betrug jetzt nicht mehr strafbar ?Als betroffener VW-Fahrer bin ich nur noch fassungslos. Da wird millionenfach betrogen und die Kunden werden arglistig getäuscht, weil man ihnen die "blue-motion" Technologie wg. der besonderen Umweltfreundlichkeit aufschwatzt, zu einem höheren Preis natürlich,und als sich herausstellt , dass diese Dieselmotoren wahre Dreckschleudern sind, ist das kein gravierender Mangel. Geht`s noch ? Für mein normales ( nicht juristisches ) Verständnis wurden durch den Betrug von VW die Bedin- gungen des Vertrags von Händlerseite nicht erfüllt, so dass der Vertrag nicht mehr rechtsgültig ist und ich zurücktreten und das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises minus einer Nutzungsentschädigung zurück geben kann. Doch ist das nach den Empfehlungen dieses Richters nicht möglich. Stattdessen soll man eine Nachbesserung durchführen lassen genau von denen, die arglistig getäuscht und bewusst betrogen haben. Dabei stimmen alle Sachverständigenmeinungen darin überein, dass es ohne Leistungsverlust und Mehrverbrauch nicht gehen wird, von der erheblichen Wertminderung gar nicht zu reden. Ich jedenfalls werde nicht nachrüsten lassen, meinen 2.0.TDI "blue-motion" weiter fahren, und die Luft weiterhin verpesten, denn der Richter hat ja festgestellt. dass man die Autos "ohne Einschränkung nutzen könne" und der Mangel nicht erheblich ist. Und eins steht auch absolut fest . Mein nächstes Auto wird auf keinen Fall ein VW sein !


Gerda T.

03.03.2016 - 11:59 Uhr

m.E. geht es hier bei dieser Klage um Gewährleistungsansprüche. Insofern ist das Urteil so, wie es auch bei anderen Gewährleistungsansprüchen dieser Art ausfallen würde. Für moralische Mehransprüche sehe ich in diesem konkreten Fall keinen Ansatz. Emotionen und persönliche Ethikeinstellungen sind toll und auch verständlich, erzeugen aber als solches keine Sonderansprüche über die bereits bestehenden Gewährleistungsansprüche hinaus. Der Straftatbestand des Betruges wird an und von anderer Stelle behandelt. Dass sich jetzt viele Einzelne als Staatsanwalt oder Moralapostel aufspielen ....das ist es doch, was eher typisch Deutsch ist. Ich habe selbst als Kundin betroffene Fahrzeuge, käme aber nie auf die Idee, über die gängigen und bekannten Gewährleistungsansprüche hinaus noch weitere persönliche Vorteile aus dem Betrugsfall herauszuholen. Wäre schlimm wenn das ginge. Meine VWs und Audis werden trotz der Misere einen besseren Wiederverkaufswert haben, als Wettbewerbsmodelle ohne Abgasmanipulation. Es sind nachwievor gute Autos.


BM

03.03.2016 - 12:04 Uhr

@VW-BetrogenerEin "ich lasse nicht umrüsten" steht, denke ich nicht zur Debatte. Da wird das KBA nicht mitspielen.. Sorry!


THM

03.03.2016 - 12:21 Uhr

@VW-Betrogener: Zu Ihrer Information ist Blue-Motion umweltfreundlicher als ein normaler Diesel da sie dort schon mal weniger Verbrauch haben. Ergo ist der Co2 Ausstoß grundsätzlich auch schon geringer. Und vergessen wir bitte nicht, dass es um NoX Wert geht... Ich kann mir schwer Vorstellen, dass Sie sich bei Fahrzeugkauf darüber informiert haben. Aus zwölf Jahren Autoverkauf kann ich Ihnen sagen, dass nicht mal jetzt jemand danach fragt. Und bitte vergessen Sie auch nicht, dass der Kläger gegen das Autohaus und nicht gegen VW geklagt hat... Rein von der rechtlichen Seite ist das Urteil genau so zu erwarten gewesen. Desweiteren wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben als das Fahrzeug umrüsten zu lassen, da dieser Rückruf offiziell vom KBA in Auftrag gegeben wird. Somit (wenn ich mich nicht irre) ist der Rückruf für den Fahrzeughalter verpflichtend da Sie sonst die Betriebserlaubnis verlieren. Und ja, wenn Sie Ihr Fahrzeug weiter fahren (scheinen ja doch ganz zufrieden zu sein), werden Sie die Luft verpesten so wie mit jedem anderen Fahrzeug jedes beliebigen Herstellers auch! Es hat keiner gesagt, dass hinten nur Luft und Liebe rauskommt... Dann nehmen Sie lieber ein Fahrrad oder besser noch, gehen in Zukunft zu Fuß und verweigern den Konsum von allen Produkten dieser Welt, weil (Achtung) auch da die Umwelt belastet wird oder was meinen Sie wie die drei größten Containerschiffe der Welt die Umwelt belasten (mehr als alles Fahrzeuge auf dieser Erde). Also einfach mal locker bleiben und sich nicht von der Hysterie anstecken lassen... Ich kann die Verärgerung verstehen, dass war ich auch, aber man sollte das alles mal differenzierter sehen und nicht gleich ins Wutbürgertum umschwenken. Als letzten Tipp will ich noch sagen: " Sag niemals nie!" :-) GrußVW-Verkäufer


THM

03.03.2016 - 12:27 Uhr

@Golfi: Achtung Ironie: Ein wirklich qualifizierter Kommentar!!! Herzlichen Glückwunsch zu dieser Glanzleistung! @ Golffahrer: Das ist genau die Heuchelei die den VW-Verkäufern die Röte ins Gesicht treibt: Vor dem Richter Umweltbewusstsein vorheulen und sich aber in Wirklichkeit gedanken machen, dass man ein bis zwei PS verlieren könnte und der Wagen statt 210 km/h nur noch 208km/h fährt... Hallo aufwachen... Bei Höchstgeschwindigkeit haben Sie den höchsten Abgasausstoß... Unfassbar!!!!


T. Dirk

03.03.2016 - 12:43 Uhr

Beeindruckend wie umweltfreundlich auf einmal manche Leute denken können, wenn Sie eine Entschädigung wittern. Da werden niedere Instinkte aktiviert, ohne weiter Nachzudenken. Wie gut, dass es in Deutschland unabhängige Gerichte gibt, die geltendes Recht akzeptieren und umsetzen. Absolut richtiges Urteil!


Aschmu

03.03.2016 - 15:38 Uhr

Bei allem Elend.. bei allen Pro und Contra... bei allen "Freudensprüngen" und "Jetzt verärgert sein" ... wären die welche VW die Stange halten ebenso positiv eingestellt wenn es um einen "NON Deutschen Konzern" ginge... beispielsweise Ford oder GM - man erinnere sich an die Hetze vor Jahren gg. GM - Opel...... nachdenkliche Grüße ( ein wenig schwanger ist man nicht )


WEST

03.03.2016 - 16:47 Uhr

Wenn die Katze ein Pferd wäre, würde sie den Baum hinaufreiten. Wenn man einfach beim Fakt des Sachverhaltes des Urteils bleibt und nicht - was wäre denn wenn - und sonstiges Szenarien dazudichtet, kommt man zum Ergebnis: Urteil korrekt. Alles andere sind Dichtungen und sonstige Fantasien oder Abschweifungen, Verschwörungstheorien und Wunschkonzerte (wishconcert ... wie Herr Klopp sagen würde). Immer schön Differenzieren un bei den Fakten bleiben. Bei Ford, Opel, Lada ..... überall der selbe Sachverhalt beim Gewährleistungsanspruch.


VW-Betrogender

04.03.2016 - 09:31 Uhr

zu THM Vielen Dank für Ihre Belehrung. Zu Ihrer Aussage :" Ich kann mir schlecht vorstellen, dass Sie sich beim Fahrzeugkauf darüber informiert haben" muss ich Ihnen schreiben, dass ich den blumigen Worten des Autoverkäufers geglaubt habe. Auch deshalb fühle ich mich arglistig getäuscht und kann nicht verstehen, dass ich das Betrugsauto nicht zurück geben kann.


MK

04.03.2016 - 14:21 Uhr

Oh man... wie geht mir diese Scheinheiligkeit auf die Nerven. Deutschland bleibt einfach das Land der Nörgler und Meckerer. Wenn ich das schon lese "VW-Betrogener". Allein der Name... Schon mal Ihren VW-Verkäufer mit blumigen Worten gefragt, was man denn machen könnte? Ob er vielleicht den unglaublich dreckigen, Umweltverschmutzenden zu einem guten Preis in Zahlung nehmen würde? Konsequenterweise vielleicht ja auf einen E-Golf, weil wenn einem die Umwelt so sehr am Herzen liegt... Aber der Deutsche will ja immer alles. Am besten zum Kaufpreis zurück geben, ein neues Fahrzeug kostenlos bekommen. Als Entschädigung vielleicht. Am liebsten vorm Richter erzwungen, der Deutsche klagt ja so gerne...Ich wette Sie haben noch nicht freundlich gefragt. Vielleicht mal angerufen und den Verkäufer (der am wenigsten dafür kann) beschimpft und beleidigt. Natürlich mit einer vollkommen überzogenen Erwartungshaltung. Aber was soll man auch machen, wenn jetzt der Nachbar auf einen zeigt und sagt das sein Dacia ja viel sauberer wäre, wie steht man denn jtzt da?? Da fehlt vielen eben das Rückgrat.Wenn so ein Skandal bei einem ausländischen Hersteller, vielleicht in Südeuropa passiert wäre, dann würde sich das ganze Land vor diese Marke stellen, nach dem "Jetzt-Erst-Recht-Motto". Nur hier nicht, hier wird gemeckert und immer wieder von Betrug geredet.VW ist aber auch einer der wenigen, die immer noch viel in Deutschland produzieren. Da arbeiten viele Menschen zu vernünftigen Löhnen. Gewerkschaftlich organisiert und abgesichert. Egal, mein Auto ist eine Drecksschleuder, da soll VW gefälligst für bluten und am besten den Laden dicht machen. Hauptsache ich ich ich und nochmal ich. Nach der Rückrufaktion ist sowieso alles schlechter. Viel schlechter. Bestimmt. Das Urteil ist zu 100% korrekt. Was kann der Händler dafür...? Wenn der Händler den Hersteller, oder sogar der Verkäufer den Hersteller verklagen würde, dann wäre da eine gewisse Logik dahinter. Alles andere ist der Versuch Geld rauszuziehen und sich auf Kosten der anderen zu bereichern. Nicht mehr und nicht weniger.Nur um das klar zu machen: Ich wll die Entscheidung diese Software einzusetzen nicht schln reden. Keinesfalls. Aber VW arbeitet daran das Problem zu beseitigen und scheinbar sind die auf einem sehr guten Weg. Ich fahre privat auch ein betroffenes Fahrzeug. Ich warte bis ich in die Werkstatt muss, und fertig. Der fährt jetzt hervorragend und wird es mit Sicherheit auch hinterher noch tun. Und solange überall auf Welt massiv die Umwelt geschädigt wird, die Meere verseucht werden usw. Warum zum Teufel soll ich da ein schlechtes Gewissen haben? Ich kan nichts dafür! Soll ich mir jetzt ein Fahrzeug eines anderen Herstellers kaufen? Die kochen auch nur mit Wasser, die verhalten sich alle sowieso verdächtig ruhig... Da wird mit Sicherheiut auch noch einiges hochkochen. Über die Doppelmoral der USA, der "Entdecker" dieses Skandals, will ich lieber gar nicht erst anfangen. So, liebe "Betrogene" - nun prügelt auf mich ein. Aber das ist mir ähnlich egal wie das was mein Nachbar sagt. Grüße vom Fahrer eines wunderbaren 2,0 TDI Passat.


Rudi

04.03.2016 - 15:03 Uhr

@VW-Betrogender: Dann haben Sie vermutlich den einzigen VW-Verkäufer in ganz Deutschland gefunden, der Ihnen von den niedrigen NOx-Werten vorgeschwärmt hat! Bis zum Beginn des Skandals hat niemand von den NOx-Werten gesprochen, sie stehen in keinem Prospekt und ich kannte bis dahin keinen Verkäufer (egal welche Marke), der seine Kunden über diese Werte informiert hat. Die meisten Verkäufer hätten die Werte vermutlich nicht nur nicht gekannt, sie hätten noch nichtmal gewusst, wo sie danach suchen sollten. CO2 war in aller Munde, davon wurde gesprochen (Aber kaum ein Kunde hatte wirklich Ahnung davon. Nicht selten hörte man Fragen wie "Wieviel verbraucht der denn? Was? So viel?? Und wie viel CO2-Ausstoss hat der? Oh, das geht ja!" - Wohl gemerkt zum selben Fahrzeug.). Auch in Anzeigen, TV-Spots und dergleichen wurde nie vom NOx gesprochen, keiner hat je danach gefragt. Das macht die Tatsache des Betrugs nicht besser, aber ich sehe eher, dass der Staat und die Allgemeinheit betrogen wurden und nicht der einzelne Käufer.


Michael Kühn

04.03.2016 - 16:12 Uhr

@ Rudi u. @ MK; ich kann Ihnen nur zustimmen. - Jedoch ist der Oberverantwortliche (der Kopf von Allem) "geflüchtet". Ob sich seine Schuld jemals beweisen ließe ??? - Was die Vertragshändler betrifft, kann ich nur sagen, gerade auch aus Gesprächen mit diesen, es sind nur selbstständige "Erfüllungsgehilfen" des Herstellers. Und das bei einem hohen Eigenrisiko, welches immer größer wurde. Kein Händler hat ein Auto gebaut u. kann nur wiedergeben, was dieser Konzern ihm zur Verfügung stellte. Ergo wäre eher der Hersteller oder das damalige Oberhaupt die richtige Adresse für Reklamationen. Grüßle zum Wochenende MK


VW-Betrogener

05.03.2016 - 13:21 Uhr

Eigentlich wollte ich mich zum VW-Abgasbetrug an dieser Stelle nicht mehr äußern, aber der Zynismus und die teilweise Heftigkeit der letzten Beiträge kann ich nicht umkommentiert lassen.@Rudi: Ich habe an keiner Steele behauptet, dass mir der Verkäufer meines Touran etwas "von den niedrigen NOX-Werten vorgeschwärmt" hätte. Er hat allerdings sehr ausschweifend und überzeugend die besondere Umweltfreundlichkeit der "blue-motion"-Technologie dargestellt und mich, der ich sehr skeptisch gegenüber einem Dieselfahrzeug war, überzeugt, so dass ich zum ersten Mal einen 2.0 TDI kaufte. Ihre Aussage, dass "nicht der einzelne Käufer" betrogen wurde, ist ganz einfach falsch, denn der Wiederverkaufswert meines Touran ist seit Anfang September um mehr als 2000 EUR gesunken, auch wenn VW etwas anderes behauptet.@ MK : Ich verwahre mich ganz entschieden gegen Ihren beleidigenden Begriff der "Scheinheiligkeit" und lasse mich von Ihnen auch nicht als Nörgler und Meckerer bezeichnen. Auch wenn Sie es vielleicht nicht glauben, ich habe mit meinem Händler gesprochen, bin dafür extra 200 km gefahren und fand keinerlei Bereitschaft vor, meinen Diesel Touran in einen Benziner umzutauschen. Ich kann auch absolut nicht nachvollziehen, was es an der von mir gewählten Bezeichnung "VW-Betrogener" auszusetzen gibt. Hat man bei VW in Wolfsburg durch den Einbau der Manipulationssoftware wohl nicht bewusst betrogen und bin ich als Käufer etwa nicht der Betrogene ?Auch Ihre Aussage "Am besten Kaufpreis zurück, ein neues Fahrzeug kostenlos bekommen", usw ist sehr unsachlich und reichlich unverschämt. Warum soll es nicht möglich sein, ein Auto zurückzugeben, wenn die Vereinbarungen des Kaufvertrages vom Verkäufer nachweislich nicht eingehalten wurden : Kaufvertrag nicht erfüllt - Auto zurück gegen Kaufpreis minus einer entsprechenden Nutzungsentschädigung. ( Das wäre für VW vielleicht die kostengünstigste Lösung. )Mir ist natürlich klar, dass Verkäufer und Händler für diesen Skandal nichts können, aber sie sind meine Ansprech- und Vertragspartner. Es kann doch nicht sein, dass der Händler nicht zuständig ist, weil er von dem Betrug nichts gewusst hat, und VW, wo bewusst betrogen wurde, nicht belangt werden kann, weil man dort sein Auto nicht gekauft hat. Soll ich als "VW-Betrogener" das wirklich einfach so hinnehmen, oder ist Betrug jetzt nicht mehr strafbar ? Ob und wie man die Verursacher zur Verantwortung zieht bleibt abzuwarten, wahrscheinlich werden wieder Arbeiter und Angestellte die Suppe auslöffeln, die ihnen andere eingebrockt haben, und auch viele Händler werden die Auswirkungen zu spüren bekommen. Noch sitzt man bei VW auf einem hohen Ross, aber wer hoch sitzt, kann auch tief fallen. Ich glaube, auf VW werden schlimme Zeiten zukommen.


Paul Schröder

06.03.2016 - 14:32 Uhr

Es ist ja erst das erste Gericht und es können ja noch andere Instanzen folgen. Im Umkehrschluß würde dieses Urteil ja auch bedeuten, das alle Fahrzeug, die im Kaufpreis unter 30.000,- € liegen zurück genommen werden müssen, da die 1%-Regel überschritten wird. Mir scheint es mehr ein Konzessionsurteil zu sein um die bereits bestehnden Probleme nicht noch größer werden zu lassen.


Paul Schröder

06.03.2016 - 15:31 Uhr

Das Urteil an sich ist doch prima. Da die Kosten ja auf ca. 300,- € beziffert werden können sich doch alle Käufer von Fahrzeugen mit einem Kaufpreis unter 30.000,- € schon auf Ihre Wandlung freuen. Es wird ja hier oft von Gewährleistung gesprochen, nur glaube ich, es handelt sich mehr um zugesicherte Eigenschaften, die nicht vorhanden sind. Gemäß § 19 STVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, die das Abgasverhalten sich verschlechtert. Hier das Abgasverhalten von vornherein nicht vorhanden und mich wundert es, wenn ich zur HU fahre und mein Abgaswert nicht korrekt ist und den Mangel nicht beseitigen kann, muß ich mein Auto abmelden, warum fahren die 2,5 Millionen Fahrzeuge überhaupt noch rum, denn die BE wurde unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen erteilt.Eingen hier pflichte ich auch bei, das sich einige bereichern wollen und den Umstand versuchen auszunutzen. Andererseits sind alle Käufer dieser Fahrzeuge vom Hersteller ganz bewußt betrogen worden und ich denke, das ist der Hauptgrund für die Enttäuschung und Empörung der Käufer, die m.E. auch gerechtfertigt ist. Es liegt nicht an den Händlern, den Verkäufern oder Serviceberatern, sondern am Konzern.Was mich immer wieder begeistert sind gutgläugiben Kunden, die sich nen Blue-Motion kaufen und denken, der ist ja so sauber. Auto tiefer gelegt, Leichtlaufreifen und ein anderes Motormanagement machen noch kein Hybridfahrzeug, VW hat es jahrelang versäumt dort seine Hausaufgaben zu machen, im Gegensatz zu Toyota, aber Herr Winterkorn bewarb seine Fahrzeuge auch damit, wir erfüllen jetzt schon viel bessere Normen als gefordert und nun stellt sich raus, stimmt doch gar nicht. Die Zeit wird zeigen, ob die FZ nach der Umrüstung weniger PS haben oder sich die Lebensdauer verringert. Nur finde ich es doch komisch, das VW nun in kürzester Zeit eine Lösung dafür hat und es in der Entwicklung nicht schaffte, eine Lösung zu finden um den NOX-Wert zu erfüllen.Wir werden sehen, wie es für VW ausgeht, denn im Gegensatz zu Germany gibt es in den USA auch Klagen von Händlern und die dortigen Gerichte trinken nicht Kaffee mit Frau Merkel oder anderen Politikern. Es zeigt doch auch wieder, wie weit das Lobbyistentum in Deutschland geht.


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