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KBA: Passat-Rückrufe noch in dieser Woche möglich

29.02.2016 13:29 Uhr
KBA: Passat-Rückrufe noch in dieser Woche möglich
Der von Volkswagen für diese Woche angekündigte Start der ersten großen Rückrufwelle für manipulierte Passat-Diesel steht kurz bevor.
© Foto: VW

Für die bundesweit rund 2.200 VW-Vertragshändler wird es bald ernst: Sie müssen mit dem Passat eine erste Nagelprobe im Abgas-Rückruf bestehen. Spannend wird es außerdem vor einem Bochumer Gericht.

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Rund ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals steht VW vor entscheidenden Weichenstellungen. Noch in dieser Woche soll der Startschuss für die erste große Rückrufwelle fallen, bei der mit dem Passat erstmals ein massenhaft verkauftes Modell in die Werkstätten muss. Bisher war nur der VW Amarok nachgebessert worden - mit nur gut 8.000 Wagen war das lediglich eine Generalprobe im Miniaturmaßstab. Am Mittwoch (2. März) beschäftigt sich zudem erstmals ein deutsches Gericht mit den Manipulationen an bundesweit 2,5 Millionen Dieseln aus dem Konzern. 

Ein VW-Käufer aus dem Ruhrgebiet will sein Auto zurückgeben. Der Universitätsprofessor klagt am Landgericht Bochum gegen ein örtliches VW-Autohaus auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages. "Mein Mandant will seinen VW Tiguan mit der Schummelsoftware zurückgeben", sagte Anwalt Dietrich Messler am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Der Wagen sei rund ein Dreivierteljahr alt und habe inzwischen eine Laufleistung von knapp 20.000 Kilometern.

Eine technische Nachbesserung des Fahrzeugs lehne sein Mandant ab, betonte Messler. "Er ist aber vergleichsbereit und würde auch einen neuen Wagen kaufen." Dafür müsse der Händler ihm jedoch abzüglich des Wertverlusts infolge der Fahrleistung den Kaufpreis zurückerstatten. Mit seiner Forderung nach einer Rückabwicklung ist der Bochumer nicht allein. Weltweit meldeten sich nach dem Ausbruch der Abgas-Affäre bei rund elf Millionen Diesel-Fahrzeugen enttäuschte VW-Fahrer. 

Volkswagen setzt auf die Nachbesserung der Fahrzeuge, Konzernchef Matthias Müller hatte aber zumindest für den US-Markt in Einzelfällen auch Rückkäufe nicht ausgeschlossen. Hierzulande ist die Nachrüstung schon beschlossen, sie soll noch das ganze Jahr 2016 über laufen. 

Start für Passat steht kurz bevor

Der vom Unternehmen für diese Woche angekündigte Start der ersten großen Rückrufwelle steht laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kurz bevor. Ein Sprecher der Behörde sagte am Montag, ihm seien keine Anzeichen für eine Verzögerung bekannt. Genaueres wie ein konkretes Datum stehe aber noch nicht fest. So könne er weder ausschließen noch bestätigen, dass es noch in dieser Woche grünes Licht gebe. VW braucht den Startschuss vom KBA, das die Lösung für nachgebesserte Dieselwagen absegnen muss, um die Kunden anschreiben zu dürfen. 

VW zufolge gibt es bundesweit 2.173 Volkswagen-Partner, deren Werkstätten für den Rückruf autorisiert sind. Rein rechnerisch kommen 1.150 Fahrzeuge auf jede einzelne Werkstatt - eine Herkulesaufgabe.

Fahrzeughalter angeschrieben

In einem ersten Schreiben an alle rund 2,5 Millionen betroffenen Halter in Deutschland hatte VW vor kurzem einen groben Ablauf genannt. Für die Wagen mit dem kleinsten Motor mit 1,2 Litern Hubraum soll die Aktion ab dem 30. Mai (Kalenderwoche 22) starten. Die mittelgroßen Motoren mit 1,6 Litern Hubraum sind ab dem 5. September (Kalenderwoche 36) an der Reihe. Die Kalenderwoche 9 markiert - vom Amarok abgesehen - den Anfang der 2,0-Liter-Antriebe, zunächst mit Varianten des Passat. Wann mit dem Golf das meistverkaufte VW-Modell dran ist, steht noch nicht fest. Jeder Halter bekommt noch einen zweiten Brief, der zum konkreten Termin in der Werkstatt aufruft.

Wann genau welche Typen folgen, hängt von den Kombinationen aus Motor, Baujahr und Getriebe ab. Das KBA gibt die Termine schrittweise frei. Bei den mittleren 1,6-Liter-Motoren muss neben einem Software-Update auch ein neues Bauteil eingesetzt werden. (dpa)

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KOMMENTARE


Fahrvergnüger

01.03.2016 - 11:20 Uhr

Zitat "Eine technische Nachbesserung des Fahrzeugs lehne sein Mandant ab, betonte Messler. "Er ist aber vergleichsbereit und würde auch einen neuen Wagen kaufen." Dafür müsse der Händler ihm jedoch abzüglich des Wertverlusts infolge der Fahrleistung den Kaufpreis zurückerstatten."DAS ist doch schizophren: Der Kunde fühlt sich von VW betrogen, würde aber trotzdem wieder einen VW kaufen, wenn Ihm die alte Karre zu einem (wahrscheinlich utopischen) Preis abgekauft wird. Und dafür muss man Gerichte & Anwälte beschäftigen anstatt als (ggf. sogar Stamm-) Kunde einfach mal mit seinem Händler über die Konditionen für das Folgefahrzeug zu reden??? Das sind genau die Leute, die auch gegen Mc Donalds wegen falscher Nährwertangaben auf dem Big Mac klagen würden, aber trotzdem bei einer Gewährung von 10% Rabatt weiter dort essen gehen würden...So sind wir auf bestem Weg zu amerikanischen Verhältnissen - armes Deutschland.


VW-Opfer

02.03.2016 - 09:19 Uhr

zu fahrvergnügerAuch für mich als VW-Betrugs-Geschädigtem ist es etwas verwunderlich, dass man sich noch einmal für einen VW entscheidet ( und das nach drei Touran mit denen ich immer zufrieden war ). Mich ärgert nicht nur der Betrug, sondern vor allem mit welcher Arroganz der VW-Konzern mit seinen Kunden umgeht: Da gibt es außer großen Versprechen fünf Monate keinerlei Informationen, und dann kommt ein Brief, in dem erklärt wird, die "Abgasthematik" sei geklärt, wobei man allerdings nicht bereit ist irgendwelche Garantien zu übernehmen. Die Möglichkeit mit dem Händler über einen Umtausch zu reden habe ich anfangs versucht, allerdings ohne Erfolg. Ich hatte den Eindruck, da gibt es Order aus Wolfsburg. Da auch bereits eindeutlicher Wertverlust festzustellen ist, bleibt nichts anderes übrig als vor Gericht sein Recht einzufordern.


speedy

02.03.2016 - 10:25 Uhr

@VW-Opfer: Woran ist denn dieser "eindeutliche Wertverlust" zu erkennen/ fest zu machen??? Ein durchschnittliches Fahrzeug verliert in Dtld. binnen 4 Jahre zirka 50% seines Wertes. Und wie können Sie belegen, dass dieser festgestellte Wertverlust mit der Abgasthematik zusammen hängt? Es könnte ja durchaus andere Ursachen haben, z.B. Modellwechsel: neuer Touran, neuer Tiguan, neuer Passat...dann fallen nämlich zwangsläufig die Preise. Und dann noch ein andere Gedanke: Diejenigen, die jetzt einen Wertverlust einklagen wollen. Haben diese Käufer auch Geld an Volkswagen zurück gezahlt, weil die Marke über jahrzenhnte hinweg äußerst wertstabil war und der Käufer dadurch profitiert hat? -mitnichten...


VW Fahrer

02.03.2016 - 11:03 Uhr

@Fahrvergnüger - zwischen aktuellem Zeitwert eines 9 Monate alten Tiguans und dem Kaufbetrag abzüglich der Nutzungsentschädigung dürften Welten liegen.(Nutzungsentschädigung dürfte bei 3500-4000EUR liegen also kaum mehr als 10% des Kaufpreises. Aktueller Wertverlust dürfte schon bei 20-25% liegen)Insofern ist doch klar dass das AH den Wagen nicht zurück nimmt für diesen Betrag da es dann ordentlich drauf zahlt. So viel Spielraum hat ein AH ja bei einem Neuwagen nicht, um das auszugleichen. Und das Wolfsburg da vermutlich auch Vorgaben macht, ist ebenfalls klar sonst wären solche "Umtauschaktionen" ja Präzidenzfälle und könnten da einige Steine ins Rollen bringen.Und das der Käufer wieder VW nimmt, ist für mich auch nicht als unverständlich zu bezeichnen. Denn als Fahrer wurde einem ja nicht direkt geschadet. Es geht ja um Abgase von denen man beir der Nutzung des Wagens als einzelner nichts merkt. Und machen wir uns nichts vor - die Autos von VW sind ansonsten TOP.Ich bin zwar selber nicht betroffen, würde aber trotz der Affäre wieder VW fahren.


Gerda T.

02.03.2016 - 11:33 Uhr

Dieses öffentliche Opfergewinsel ist echt peinlich. Wenn ich einen tatsächlichen, nachweislichen Schaden durch Dritte erlitten habe, mache ich den beim Verursacher geltend. Punkt. Was darüber hinaus geht, halte ich für ein rein persönliches, psychologisches Problem. Zum Beispiel durch kognitive Dissonanzen schon damals bei der Kaufentscheidung. Oder fehlende persönliche Anerkennung, usw.


Rudi

02.03.2016 - 13:30 Uhr

@VW-Opfer: nein, es gibt keine Order aus Wolfsburg, ganz im Gegenteil: Es gibt besondere Konditionen für die Inzahlungnahme von betroffenen Fahrzeugen. Einen Wertverlust kann ich auch noch nicht feststellen, weder betroffene noch nicht betroffene Fahrzeuge des Konzerns finden bei uns für geringere Preise einen Käufer.


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