Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Voraussetzungen und Nachweise
Das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung wird seit Anfang 2020 an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Zum 1. Januar 2020 wurden auf Grund EU-weiter Regelungen weitere Voraussetzungen und alternative Belegnachweise für die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen eingeführt. In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium nun mitgeteilt, wie diese neuen Bestimmungen nach dem Verständnis der Finanzverwaltung auszulegen sind.
Eingeführte Neuerungen
Durch die Änderungen wird seit Anfang 2020 das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung an drei weitere Voraussetzungen geknüpft:
1. der Abnehmer ist in einem anderen EU-Staat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst,
2. der Abnehmer verwendet seine UStID-Nr. bis spätestens im Zeitpunkt der Lieferung und
3. die Zusammenfassende Meldung (ZM) muss (insoweit) richtig und fristgemäß abgegeben werden.
Die deutsche Finanzverwaltung ist bislang davon ausgegangen, dass die "Verwendung einer UStIDNr…
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