Erst vor ein paar Tagen hatte das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis entziehen darf, wenn der Besitzer eines Dieselautos auf das vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Software-Update verzichtet. Ein ähnlicher Fall lag nun dem Verwaltungsgericht München vor.
Die Halter hatten sich trotz behördlicher Bescheide geweigert, die Diesel-Updates in der Werkstatt vorzunehmen. Sie fürchten nach Aussage ihres Anwalts Folgeschäden an den Fahrzeugen. In einzelnen Fällen seien Autos nach den Software-Updates liegen geblieben, sagte Verteidiger Marc Mallers während der Verhandlung. Er betonte aber auch, dass ein kausaler Zusammenhang im Einzelfall schwer nachzuweisen sei.
Die bayerischen Behörden hatten den Haltern untersagt, die Wagen weiter zu nutzen – vereinzelt war ihnen nur die Fahrt in die Werkstatt erlaubt. Weil die Anordnungen aber unter Vorbehalt des nun gefallenen Urteils standen, konnten die Betroffenen ihre Fahrzeuge weiter ohne Einschränkungen nutzen.
Fahrzeuge entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben
Das Münchner Verwaltungsgericht hat nun am Mittwoch sieben Klagen von sechs betroffenen Fahrern zurückgewiesen. "Die Fahrzeuge entsprechen im Moment eben nicht den gesetzlichen Vorgaben", begründete der Vorsitzende Richter, Dietmar Wolff.
"Ich bin sehr enttäuscht", sagte Christina Christmann nach der Verhandlung. Sie und fünf weitere Klägerinnen und Kläger fahren Autos aus dem VW-Konzern mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189. Wegen einer unerlaubten Abschalt-Einrichtung für die Abgasreinigung hat das Kraftfahrtbundesamt den VW-Konzern zu Rückrufen verpflichtet. Die klagenden Autofahrer sollten mit einem Software-Update in der Werkstatt dafür sorgen, dass ihre Fahrzeuge wieder den gesetzlichen Abgasnormen entsprechen.
Auch nach der aktuellen Entscheidung droht ihnen zunächst kein Stillstand. Das Verwaltungsgericht ließ die Möglichkeit der Berufung zu. Sollte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, können die Halter ihre Wagen mindestens so lange weiter nutzen, bis dort ein Urteil gefällt wird. Ob er in Berufung geht, wolle Anwalt Mallers entscheiden, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.
Klägerin Christina Christmann drohen damit erst einmal keine Konsequenzen. Sie hatte während der Verhandlung wiederholt ihr Unverständnis über die Anordnung der Behörden ausgedrückt: "Ich wurde 2013 an den Münchner Flughafen versetzt", sagte sie. Dort sei mit dem Ausbau eines neuen Terminals auch der Flugverkehr gestiegen. "Es sollen mehr Flieger kommen, aber ich darf mit meinem Auto nicht zur Arbeit fahren. Da fehlt mir die Verhältnismäßigkeit." (dpa)