Betriebsausgabenabzug: " Unangemessene Repräsentation "
Kosten für Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gilt auch für Golf-Turniere.
Für viele Unternehmer ist es ein Graus und vor allem eine Mehrbelastung, wenn der Betriebsprüfer wieder vor der Tür steht. Jetzt müssen wieder Belege gesucht, Fragen beantwortet, Sachverhalte aufgerollt werden, die schon lange zurückliegen und so weiter und so weiter. Klassischerweise wird bei den Prüfungen ein Augenmerk auf Themen wie Ehegattenarbeitsverträge, Pkw-Nutzungen und Fahrtenbücher gelegt. Aber auch Repräsentationsaufwendungen, Aufwendungen für Kundenpflege und Bewirtungskosten werden gerne aufgegriffen, insbesondere dann, wenn es sich um höhere Beträge handelt.
BFH (IV. Senat) zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Golfturniere
In diesem Zusammenhang ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Thema Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Golfturnier interessant. Folgender Fall lag dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung vor. Ein Versicherungsbüro richtete in den…
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