Im Abgas-Skandal muss die VW-Tochter Skoda einem Kunden aus Brandenburg dessen Wagen nicht ersetzen. Das Landgericht Berlin wies die Klage des 35-Jährigen aus Zossen am Freitag zurück, wie eine Sprecherin sagte. Der Mann hatte wegen der Abgasmanipulationen verlangt, dass ihm ein mangelfreies Fahrzeug geliefert wird. Er hatte seinen Skoda Superb seit sechs Jahren gefahren, ohne dass es Grund zur Beanstandung gegeben hätte.
Das Gericht bezweifelte, dass der erhöhte Schadstoffausstoß ein Sachmangel sei. Konkret sah es der Senat als fraglich an, ob der Schadstoffausstoß Teil der sogenannten Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag sei, wie die Sprecherin erklärte. Dort ist festgelegt, wie das Fahrzeug üblicherweise beschaffen ist, was die Grundlage für die Sachmängelhaftung bildet.
Der Volkswagen-Konzern hat allein in Deutschland eine Rückrufaktion für rund 2,6 Millionen Diesel-Fahrzeuge gestartet, um sie umzurüsten. Vor einem Jahr war bekanntgeworden, dass Motorsoftware manipuliert wurde, damit Abgasgrenzwerte eingehalten werden können. (dpa)
Aschmu