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Fahrzeugrücknahme im Abgasskandal: "Mangelverdacht" auch nach Umrüstung

14.09.2016 13:40 Uhr
Fahrzeugrücknahme im Abgasskandal: "Mangelverdacht" auch nach Umrüstung
Das Krefelder Landgericht hat im VW-Abgasskandal einen städtischen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit "Schummel-Software" zurückzunehmen.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Ein Audi-Händler muss nach einer Gerichtsentscheidung zwei Wagen zurücknehmen. An dem Urteil fällt vor allem die Begründung auf: Es gebe Zweifel, ob die von VW angebotene Umrüstung nicht neue Mängel mit sich bringe.

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Das Krefelder Landgericht hat im VW-Abgasskandal einen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit "Schummel-Software" zurückzunehmen. Bei den Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht am Mittwoch (A.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16). Auch nach einer Nachrüstung durch VW bleibe nämlich ein "berechtigter Mangelverdacht", so das Gericht. Ein VW-Sprecher sagte, das Unternehmen prüfe weitere rechtliche Mittel und ziehe dabei auch eine Berufung in Betracht. Zunächst werde das Urteil genau ausgewertet.

Seine Zweifel an einer komplett erfolgreichen Nachrüstung bei VW begründet das Gericht damit, dass günstige Stickoxidwerte bekanntermaßen technisch in einem "Zielkonflikt" mit geringen Kohlendioxidwerten stünden. Kunden müssten nicht hinnehmen, wenn Verbesserungen der Stickoxidwerte möglicherweise durch andere Mängel wie höhere CO2-Werte erkauft werden. Dazu habe das Gericht keine konkreten technischen Gutachten eingeholt, erläuterte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Ein "berechtigter Verdacht" reiche aber für die Unzumutbarkeit bereits aus.

VW verweist auf Tests

Ein VW-Sprecher in Wolfsburg sagte, das Unternehmen könne die Auffassung des Gerichts nicht nachvollziehen. Umfangreiche Tests von VW und unabhängigen Dritten hätten ergeben, dass die Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge keine neuen Nachteile wie etwa Mehrverbrauch mit sich brächten.

Das Gericht argumentierte außerdem, dass zum Zeitpunkt des Rücktritts der beiden Kunden vom Kaufvertrag Anfang 2016 noch gar nicht klar gewesen sei, ob und wann das Kraftfahrt-Bundesamt die Nachrüstungs-Software für die entsprechenden Wagen freigeben würde. Käufer müssten es auch nicht hinnehmen, dass mit den VW-Konzernen ausgerechnet diejenigen, die die «arglistige Täuschung» begangen haben, nun den Mangel beseitigen wollten.

Andere Gerichte, andere Urteile

Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden mehrfach abgewiesen. Das Landgericht Bochum hatte dies beispielsweise in einer der ersten Kundenklagen in Deutschland damit begründet, dass der Mangel nicht "erheblich" im Rechtssinne sei. Die Nachbesserung koste weniger als ein Prozent der Kaufsumme und falle damit unter eine Bagatellgrenze.

Es gibt bundesweit aber auch schon Gerichtsurteile zugunsten der Kläger. Treten die Entscheidungen in Kraft, bekommen die Krefelder Autokäufer den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Es geht um einen Audi A6 von Anfang 2014 und einen Kleinwagen A 1 vom Frühjahr 2015.

VW hatte mit einer Software die Abgaswerte bei Millionen von Dieselfahrzeugen manipuliert. Dies hatte den Konzern in eine schwere Krise gestürzt. (dpa)

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KOMMENTARE


peter

14.09.2016 - 18:01 Uhr

So sind wir in Deutschland.Immer schön selbst den Ast absàgen auf dem wir sitzen . Ordnung muß sein!


Hansen

14.09.2016 - 19:21 Uhr

Ich hioffe ein bahnbrechendes Urteil. Die Kunden der Marke Audi sind betrogen worden. Somit fehlt eine zugesicherte Eigenschaft nach dem Kaufvertrag. Die einzig akzeptable Lösung ist die Rücknahme dieser preislich mittlerweile sowieso überhöhten "Premiummassenware". Vorsprung durch Technik? Bei uns nie wieder! Unser Audi Q5 2.0 TFSI war nicht mit unter 13,5 L/ 100 Km zu bewegen.


Aschmu

20.09.2016 - 10:37 Uhr

@ Hansen: Und was hat Ihr verbrauch mit NOx zu tun ???????? Außerdem ist Ihre Aussage soviel wert wie ein Sack Reis in China. Großes Auto fahren .... 2,0 l Benziner Turbo, wahrscheinlich nur Super Kurzstrecke.. Klima an.. alle Verbraucher.... wen wundert es da ??? Da brauch mein Fiesta 60 PS Drittwagen auch 9,5 l !!!!!!


WEST

20.09.2016 - 15:30 Uhr

Ein "berechtigter Verdacht" reiche aber für die Unzumutbarkeit bereits aus. Ich dachte bisher immer, Gerichte in D urteilen nur nach bewiesenen Fakten, nicht nach Verdacht. Über die Begründungen der Gerichte muss man sich schon mal wundern. Ein Software-Update ist unzumutbar? Na gute Nacht Deutschland - hoffentlich bekommen die Smartphone-Besitzer nicht Wind davon. Ob dem Kläger mit diesem Urteil wirklich ein Vorteil entspringt, liese sich erst nach Berechnung des Rückkaufwertes nach Abzug der KM-Entschädigung von vermutlich 0,67 Prozent pro TKM klären - da hat sich schon so manch einer gewundert. Klage gewonnen und trotzdem drauf bezahlt. Auch für mich hat VW/Audi ganz klar gegen Gesetze verstoßen und betrogen. Bei diesem Gerichtsverfahren geht es aber davon unabhängig um eine reine Mangel-Klage. Meine persönliche Meinung: Ein völlig a-typisches Urteil in einer Mangelsache, unter Befangenheit des bösen VW-Abgaskandals. Zu den Vor-Kommentaren: Wenn man ein sparsames Auto will und dann einen schweren Allrad-SUV mit 2-Liter-Benzin-Motor kauft ..... da kann dann wahrlich niemand was für diese persönliche Fehlentscheidung dafür, ausser der Käufer selbst. Da kann man lange nach einen Schuldigen suchen, findet ihn aber nur im Spiegel.


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