Das Krefelder Landgericht hat im VW-Abgasskandal einen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit "Schummel-Software" zurückzunehmen. Bei den Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht am Mittwoch (A.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16). Auch nach einer Nachrüstung durch VW bleibe nämlich ein "berechtigter Mangelverdacht", so das Gericht. Ein VW-Sprecher sagte, das Unternehmen prüfe weitere rechtliche Mittel und ziehe dabei auch eine Berufung in Betracht. Zunächst werde das Urteil genau ausgewertet.
Seine Zweifel an einer komplett erfolgreichen Nachrüstung bei VW begründet das Gericht damit, dass günstige Stickoxidwerte bekanntermaßen technisch in einem "Zielkonflikt" mit geringen Kohlendioxidwerten stünden. Kunden müssten nicht hinnehmen, wenn Verbesserungen der Stickoxidwerte möglicherweise durch andere Mängel wie höhere CO2-Werte erkauft werden. Dazu habe das Gericht keine konkreten technischen Gutachten eingeholt, erläuterte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Ein "berechtigter Verdacht" reiche aber für die Unzumutbarkeit bereits aus.
VW verweist auf Tests
Ein VW-Sprecher in Wolfsburg sagte, das Unternehmen könne die Auffassung des Gerichts nicht nachvollziehen. Umfangreiche Tests von VW und unabhängigen Dritten hätten ergeben, dass die Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge keine neuen Nachteile wie etwa Mehrverbrauch mit sich brächten.
Das Gericht argumentierte außerdem, dass zum Zeitpunkt des Rücktritts der beiden Kunden vom Kaufvertrag Anfang 2016 noch gar nicht klar gewesen sei, ob und wann das Kraftfahrt-Bundesamt die Nachrüstungs-Software für die entsprechenden Wagen freigeben würde. Käufer müssten es auch nicht hinnehmen, dass mit den VW-Konzernen ausgerechnet diejenigen, die die «arglistige Täuschung» begangen haben, nun den Mangel beseitigen wollten.
Andere Gerichte, andere Urteile
Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden mehrfach abgewiesen. Das Landgericht Bochum hatte dies beispielsweise in einer der ersten Kundenklagen in Deutschland damit begründet, dass der Mangel nicht "erheblich" im Rechtssinne sei. Die Nachbesserung koste weniger als ein Prozent der Kaufsumme und falle damit unter eine Bagatellgrenze.
Es gibt bundesweit aber auch schon Gerichtsurteile zugunsten der Kläger. Treten die Entscheidungen in Kraft, bekommen die Krefelder Autokäufer den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Es geht um einen Audi A6 von Anfang 2014 und einen Kleinwagen A 1 vom Frühjahr 2015.
VW hatte mit einer Software die Abgaswerte bei Millionen von Dieselfahrzeugen manipuliert. Dies hatte den Konzern in eine schwere Krise gestürzt. (dpa)
Hansen
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