Inzahlungnahme: Stillschweigender Gewährleistungsausschluss - ja oder nein?
Laut einem aktuellen Urteil des OLG Karlsruhe ist ein konkludenter Gewährleistungsausschluss weit auszulegen.
Die Inzahlungnahme und Anrechnung von Gebrauchtfahrzeugen gehört zum täglichen Geschäft des Neuwagenverkaufs. Die Einwertung der Gebrauchten erfolgt in der Praxis oftmals auf Grundlage der Kundenangaben ohne eingehende Untersuchung. Präzise Vereinbarungen zum Zustand des Gebrauchtfahrzeuges werden selten getroffen. Weist es Mängel auf, ist der Händler nach der Rechtsprechung mit Sachmängelhaftungsansprüchen weitgehend ausgeschlossen. Dieser Ausschluss der Gewährleistung ist nach einem zuletzt ergangenen Urteil des OLG Karlsruhe vom 4.12.2018 - Az. 9 O 160/16 - weit auszulegen.
Der Fall
Ein Bauunternehmer kaufte beim Vertragshändler einen Neuwagen Mazda2 für knapp 16.000 Euro. Mit der Bestellung wurde die Inzahlungnahme eines fünf Jahre alten Gebrauchtfahrzeuges derselben Marke für 5.000 Euro und die Verrechnung mit dem Neuwagenpreis vereinbart. Für das Gebrauchtfahrzeug wurde ein eigener…
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