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Totalverlust: Schrottabwicklung

10.08.2015 06:00 Uhr
Totalverlust: Schrottabwicklung

Was gilt es bei einem Rücktritt vom Neuwagenkauf nach einem Fahrzeug-Totalverlust zu beachten? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu aktuell ein Urteil gefällt.

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Der Standardfall der berechtigten Rückabwicklung eines Neuwagen-Kaufvertrags ist es, dass vom Verkäufer ein zwar mangelbehaftetes, im Übrigen aber noch intaktes Fahrzeug mit der entsprechenden Werthaltigkeit zurückgenommen werden muss. Es gibt jedoch auch den Ausnahmefall, dass vom Käufer die Rückabwicklung des Vertrags nach Eintritt eines "zufälligen" Totalverlusts des Fahrzeugs verlangt wird. Da Neuwagen in aller Regel kaskoversichert sind, ist ein solcher Verlust eigentlich und in jedem Fall für alle Parteien durch eine Versicherungsleistung abgedeckt - sollte man meinen ... Der Bundesgerichtshof (BGH) kam in seinem Urteil vom 25.3.2015 (Az. VIII ZR 38/14) zu einem anderen Ergebnis.

Der Fall

Der Käufer erwarb einen Neuwagen, der ihm im September 2009 übergeben wurde. Nachfolgend traten verschiedene Mängel am Fahrzeug auf. Der Käufer verlangte mehrfach Nachbesserung, die jeweils ohne…

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