Autonomes Fahren: Fahrzeugautonomie und Haftungsrecht
Selbststeuernde Fahrzeuge werden künftig zum Verkehrsteilnehmer. Welche haftungsrechtlichen Auswirkungen sind zu erwarten?
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erklärte vor einigen Monaten, er wolle bis zum Herbst 2015 erste rechtliche Herausforderungen für den Betrieb von selbstfahrenden Fahrzeugen klären: "Bis zur internationalen Automobilausstellung im September werden wir erste Eckpunkte vorlegen, mit denen wir dem automatisierten Fahren in Deutschland weitere Dynamik verleihen." Etwa zur gleichen Zeit erklärte Mercedes-Benz im Rahmen der Vorstellung des (noch nicht vollständig) autonomen Mercedes F015 in den USA, man plane die technische Umsetzung des autonomen Fahrens bis 2030. Auch andere Hersteller haben erfolgreiche Tests durchgeführt. Angesichts der rasanten technischen Entwicklung im IT-Bereich sollte die Umsetzung des selbststeuernden Fahrzeugs im Zeitraum von 15 Jahren durchaus keine utopische Vorstellung sein. Diese technische Entwicklung ist insbesondere haftungsrechtlich umzusetzen.
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