Das Landgericht (LG) Krefeld hat Autobesitzern, deren Fahrzeuge vom VW-Abgasskandal betroffen sind und die den Kauf rückabwickeln wollen, den Rücken gestärkt. Es stehe außer Frage, dass ein Sachmangel vorliege, erklärte die Kammer am Mittwoch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in zwei Klageverfahren gegen ein Krefelder Autohaus. Dabei ging es um die Audi-Modelle A6 und A1 mit Schummelsoftware.
Wie der Düsseldorfer Rechtsanwalt Marco Rogert am Donnerstag mitteilte, begründete das Gericht den Sachmangel damit, "dass die Abgasnorm Euro 5 nur mittels einer manipulierten Software erreicht werden kann, die die Motorsteuerung auf dem Prüfstand ändert". Zudem habe der Vorsitzende von einem "massenhaften Betrug" gesprochen.
Nach Auffassung der Kammer berechtigt der Mangel in diesen Fällen auch zum sofortigen Rücktritt ohne Nacherfüllungsverlangen. Die Nacherfüllung sei unzumutbar. Zum einen sei diese nur durch den betrügenden Autokonzern und nicht durch den Händler angeboten worden. Es könne dem Kläger aber nicht zugemutet werden, sein Fahrzeug von dem Betrüger reparieren zu lassen.
Wie die Kammer weiter ausführte, besteht außerdem die begründete Befürchtung, dass der Mangel wegen des Zielkonflikts zwischen NOx- und CO2-Ausstoß nicht zu beseitigen sei und wenn doch, dann nur auf Kosten von Folgemängeln. Darauf müsse sich der Kläger nicht einlassen. Der Mangel sei auch erheblich, denn er könne verschiedene negative öffentlich-rechtliche Konsequenzen haben.
Kritik am KBA
Das Landgericht äußerte auch Zweifel an einer E-Mail des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), die die Rechtsvertreter des Autohaus vorgelegt hatten. Demzufolge sollen die streitgegenständlichen Fahrzeuge nach dem Software-Update alle geforderten Grenzwerte einhalten. Der Vorsitzende wies jedoch darauf hin, dass es zum einen bei der Beurteilung der Berechtigung der Ausübung des Rücktrittsrechts auf den Zeitpunkt der Ausübung und nicht auf den aktuellen Zeitpunkt ankomme. Zum anderen seien die Angaben des KBA nicht sonderlich glaubwürdig. Schließlich habe man den Betrug angeblich zehn Jahre lang nicht bemerkt. Außerdem könne das Update negativen Einfluss auf die Langlebigkeit des Motors und anderer Komponenten oder auf die Leistung haben. Dazu verhalte sich die Bestätigung der Behörde aber nicht.
Damit widerspricht das LG Krefeld der Auffassung der Landgerichte Bochum und Münster, die gegen die dortigen Kläger entschieden hatten, weil der Sachmangel nicht erheblich sei. In Bayern und Niedersachsen hatten Gerichte bereits im Sinne der klagenden Verbraucher geurteilt. Das LG Krefeld will seine Entscheidungen Mitte September bekannt geben. (rp)
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Hermann Clüver
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