Ausgabe 20/2013: Pro Verbraucherschutz
Gebrauchtwagengarantie - BGH erklärt Wartungsvertrag im Garantieversicherungsvertrag unwirksam.
In Fortsetzung seiner Rechtsprechung hat der BGH am 25.09.2013 (Az. VIII ZR 206/12) zu Gunsten des klagenden Versicherungsnehmers eine Klausel in Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen für unwirksam erklärt, welche die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens davon abhängig machte, dass der Gebrauchtwagenkäufer die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer des Fahrzeuges oder in einer Vertragswerkstätte durchführen lässt. Das Urteil schließt an die entsprechenden Entscheidungen vom 14.10.2009 (Az. VIII ZR 354/08) und vom 06.07.2011 (Az. VIII ZR 293/10) an, deren Gegenstand die Unwirksamkeit ähnlicher Leistungsausschlüsse war.
Im letztgenannten Fall ging es im Rahmen einer Anschlussgarantie um die Beschränkung der Garantieansprüche unabhängig davon, ob die Nichtdurchführung der nach den Herstellervorgaben erforderlichen…
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