Steuerneutrale Betriebsverpachtung ist auch dann möglich, wenn nur die Immobilie verpachtet wird.
Ohne Umwege
Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Die Aufgabe eines Betriebes ist dem Grunde nach immer mit steuerlichen Problemen behaftet, insbesondere, wenn bei Autohäusern auch Immobilien zum Betriebsvermögen gehören. Gerade bei solchem langjährigen Immobilienbesitz spielt die Versteuerung der stillen Reserven eine große Rolle: Der meist höhere Zeitwert der Immobilie gegenüber dem Bilanzausweis unterliegt der Einkommensteuer beim Inhaber des Betriebes. Diese Steuer kann aber oft nur bezahlt werden, wenn zugleich eine Veräußerung der Immobilie zu einem Kaufpreis stattfindet, der zum einen die Rückzahlung etwaiger Bankkredite ermöglicht als auch die Bezahlung der Steuer auf die stillen Reserven. Oftmals wollen aber Betriebsinhaber nur den Betrieb selber aus Altersgründen aufgeben, den…
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