Ab sofort werden elektrifizierte Fahrzeuge, deren Leasinglaufzeit unter 24 Monaten liegt, nicht mehr im bisherigen Umfang gefördert (wir berichteten). Die Staffelung nach Vertragsdauer bringt für die Kunden erhebliche Einbußen– und schränkt damit auch die Geschäftsmöglichkeiten im Autohandel deutlich ein. Als Alternative zum nun unvorteilhaften Kurzzeit-Leasing bietet sich das Fahrzeugabo direkt vom Händler an. Denn hier gilt weiterhin die bisherige Förderung.
"Bisher konnten Fahrzeuge noch im Kurzzeit-Leasing 'geparkt' werden, um unter anderen auch die CO2-Strafsteuer positiv beeinflussen zu können. Diese Kanäle werden nun massiv unattraktiv", erklärte Mathias Albert, Chef des Stuttgarter Abo-Anbieters Vive La Car. Dessen Partnerhändler könnten ihren Kunden weiterhin ein Angebot mit flexiblen Laufzeiten machen und dabei die volle Förderung einrechnen. Albert: "Diese große Chance gilt es zu nutzen."
Bei Vive La Car wird ein Abo innerhalb des selektiven Vertriebssystems offeriert, d.h. das Autohaus selbst wird zum Abo-Provider und stellt seine Bestandsfahrzeuge den Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Aktuell arbeitet das Fintech nach eigenen Angaben mit rund 400 Markenhändlern zusammen.
Bisher reichte für die höchste E-Auto-Prämie von 6.000 Euro eine Haltefrist von sechs Monaten, was viele Händler für attraktive Angebote auch mit kurzen Laufzeiten genutzt haben. Die neue Richtlinie zum Umweltbonus sieht eine Staffelung der Zahlungen vor, die sich an der Vertragsdauer orientiert. Demnach erhalten nur noch Fahrzeuge mit einem auf mehr als 23 Monate angesetzten Leasing die volle Förderung durch den Bund. Liegt die Laufzeit bei zwölf bis 23 Monaten, wird nur noch der halbe Betrag gewährt, bei sechs bis elf Monaten sinkt er auf ein Viertel.
Problematisch für Kunden mit langen Lieferzeiten
Im Fall eines reinen E-Autos unter 40.000 Euro Listenpreis liegt der staatliche Anteil im schlechtesten Fall somit nur noch bei 750 Euro statt der maximalen 3.000 Euro. Hinzu kommt dann noch ein Herstelleranteil in gleicher Höhe sowie noch einmal der gleiche Betrag vom Bund über die bis 2021 geltende Innovationsprämie. Problematisch ist die Neuregelung besonders für Kunden, die ihren Leasingvertrag bereits im Frühjahr abgeschlossen haben und aktuell noch auf ihr Fahrzeug warten. Sie haben ihre Raten und Sonderzahlungen noch unter Einbeziehung der vollen Prämienhöhe berechnet. (rp)
Jürgen