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Kfz-Gewerbe NRW appelliert an Politik: Autohäuser müssen offen bleiben

16.12.2020 16:21 Uhr
Kfz-Gewerbe NRW appelliert an Politik: Autohäuser müssen offen bleiben
Frank Mund, Präsident des Kfz-Gewerbes NRW
© Foto: ProMotor

In einem Schreiben an die Landesregierung fordert der Präsident des Kfz-Gewerbes NRW, Frank Mund, dem Beispiel aus Thüringen zu folgen und die Verkaufsräume während des Lockdowns 2.0 offen zu lassen.

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Das Kfz-Gewerbe in Nordrhein-Westfalen fordert, die Schließung der Verkaufsräume im Autohandel während des Lockdowns 2.0 auszusetzen. Die Aufrechterhaltung des Handels sei für die Betriebe essenziell, nicht zuletzt, da die große Anzahl der georderten Fahrzeuge vorfinanziert sei und diese nun ein weiteres Mal innerhalb eines Jahres nicht abgesetzt werden können, erklärte Landesverbandschef Frank Mund in einem Schreiben an die Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

Der Branchenvertreter erinnerte auch daran, dass gerade vor dem Hintergrund der zum Jahreswechsel wieder steigenden Mehrwertsteuer die zweite Dezember-Hälfte für die Autohäuser entscheidend sei, um die bisher niedrigen Jahresverkaufszahlen noch auf ein existenzsicherndes Niveau zu heben. Nordrhein-Westfalen solle deshalb dem thüringischen Beispiel folgen. Dort ist der Vor-Ort-Autohandel trotz bundesweit einheitlicher Covid-19-Maßnahmen weiterhin erlaubt.

Der massive Anstieg der Neuinfektionen und Todesfälle könne unmöglich auf den Automobilhandel zurückgeführt werden, betonte Mund weiter. Ein regulierter Besuch der Verkaufsräume sei in keiner Weise mit dem vorweihnachtlichen Gedränge in Innenstädten oder auf Weihnachtsmärkten vergleichbar. "Aufgrund der großen Verkaufsflächen und geringen Besucherzahl unter der Einhaltung der Hygienebestimmungen hat der Fahrzeughandel ein weitaus geringeres Infektionspotenzial als beispielsweise der Lebensmittelhandel."

Mund begründete seinen Appell an die Landesregierung auch damit, dass ganz Nordrhein-Westfalen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 172 (Stand 15.12.2020) unter dem Bundesdurchschnitt liege. (AH)

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KOMMENTARE


Michael Thyssen

16.12.2020 - 18:03 Uhr

Dieses Schreiben ging an unsere regionalen Abgeordneten:"Angesichts des drohenden harten Lockdowns und der sich ausbreitenden Pandemie erscheint es mir unverantwortlich die Kunden, die zur Realisierung des 16% Mehrwertsteuersatzes das bestellte und von uns bereitgestellte Wohnmobil unbedingt noch in diesem Jahr übernehmen müssen. Dazu müssen Sie z.T. auf große Distanz anreisen und das Fahrzeug übernehmen. Dies ist sicherlich nicht im Sinne der getroffenen Maßnahmen, aber wiederum erforderlich um den politisch gewünschten Effekt der Mehrwertsteuersenkung zu realisieren, denn es gilt das Leistungs-/Lieferdatum. Hinzu kommt dass viele Kunden gar keinen Termin mehr bei den Zulassungsstellen bekommen und so gezwungen wären trotz rechtzeitiger Order und Bereitstellung einen höheren Steuersatz zu zahlen.Zur Auflösung dieses Widerspruchs schlage ich vor das Datum der Rechnungsstellung in Verbindung mit der Kundenzahlung als Leistung-/ Lieferungsdatum anzuerkennen und die körperliche Übernahme auf einen Zeitpunkt nach den Lockerungen der Auflagen zu verschieben. Um hier aber Rechtssicherheit auch gegenüber Steuerprüfungen in einigen Jahren zu erlangen wäre eine entsprechende Weisung an / durch die Finanzämter sehr zeitnah erforderlich.Ich sehe hier eine Chance den Bürgern und Kunden zu helfen und nicht verärgert zurückzulassen.Leider die Tücke liegt ja dann meist im Detail."


Christoph Nolte

16.12.2020 - 19:58 Uhr

Völlig zurecht der Appell.


Michael

17.12.2020 - 09:36 Uhr

Wir hier in Bayern sind auch betroffen, dann soll doch die Bayerische Regierung jedem Autoverkäufer Provisionsausfall überweisen, schließlich haben Sie den "Gehaltsschaden" zu verantworten.


Michael

17.12.2020 - 10:14 Uhr

Da ja auch kein fixes Datum für die Beendigung der Maßnahmen feststeht, heisst man muss sich als Autoverkäufer sofort einen anderen Job suchen, denn von Kurzarbeit können sicher etliche nicht leben.


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