Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg kündigt mit Blick auf den jetzt vorgelegten Luftreinhalteplan des Landes für die Stadt Stuttgart eine "harte Linie" an. "Das heißt, wir werden zusammen mit den speziell betroffenen 120 Stuttgarter Kraftfahrzeugbetrieben alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, wie sich der Luftreinhalteplan noch stoppen oder anpassen lässt", sagte Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes, am Montag in Stuttgart.
Zusammen mit der Kfz-Innung Region Stuttgart gehe es darum, die Existenzgefährdung für 120 Stuttgarter Betriebe und deren 2.000 Beschäftigten abzuwenden, wenn diese von Kunden mit Euro-4-Dieseln abgeschnitten würden. Beuß: "Wir bedauern, dass die Landesregierung nicht auf unsere Vorschläge eingegangen ist und die Hand ergriffen hat, die wir hingestreckt haben."
Der Verweis des Landes darauf, dass Betriebe ja ihre Existenzgefährdung nachweisen könnten, damit die Kunden die Erlaubnis bekommen könnten, zu ihnen zu kommen, "ist im Arbeitsalltag nicht umsetzbar", ergänzte Torsten Treiber, Obermeister der Innung Region Stuttgart. Umsetzbar wäre dagegen eine Lösung, die das Gewerbe inzwischen vorgeschlagen hat: "Wir streben an, dass die Terminbestätigungen einer Kfz-Werkstatt in der Umweltzone für Kunden von außerhalb freie Fahrt zu den Werkstätten gewähren, weil sie bei Kontrollen als Fahrgenehmigungen behandelt werden. Da das Ziel der Fahrt definiert ist, kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden."
"Schöne Bescherung"
Die beiden Branchenvertreter kritisieren am Luftreinhalteplan scharf, dass "er eindeutig und ausschließlich zu Lasten der Dieselfahrenden geht." Für Beuß ist es "weder verhältnismäßig noch nachvollziehbar", wenn beispielsweise die Forderung, alle SSB-Busse auf Elektrobetrieb umzustellen, mit dem Argument abgelehnt werde, "... dies ist finanziell und in einem angemessenen Zeitrahmen nicht vorstellbar". Für die Kfz-Betriebe sei "dieser Luftreinhalteplan eine schöne Bescherung in der negativsten Form dieses Wortes".
Das geplante Diesel-Fahrverbot ist ab sofort im Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen. Am vergangenen Freitag wurden die Pläne amtlich bekanntgemacht, seit Montag können sie dann zwei Wochen lang öffentlich oder im Internet eingesehen werden. Das Fahrverbot gilt vom 1. Januar an für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft die Sperre ab dem 1. April 2019.
Ausgenommen von den Fahrverboten sind laut Regierungspräsidium Stuttgart unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Menschen mit Behinderung und in medizinischen Notsituationen. Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan auch Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen etwa Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können, oder Fahrten von Wohnmobilen in den Urlaub. (rp)
Janni S.
Charly