Entschädigungsleistungen: Kein Anspruch auf Staatshaftung
Der BGH weist Klagen auf Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit dem Typ-Genehmigungsverfahren für ein Diesel-Skandalfahrzeug und im Zusammenhang mit einer coronabedingt angeordneten Betriebsschließung ab.
In zwei unterschiedlichen Klageverfahren hat der BGH mit aktuell veröffentlichten Entscheidungen die Eintrittsverpflichtung des Staates für geltend gemachte Entschädigungsleistungen abgelehnt. Der eine Fall betrifft Schadensersatzansprüche eines Diesel-Gebrauchtwagenkäufers wegen fehlerhafter Umsetzung des EU-Typgenehmigungsverfahrens durch den deutschen Gesetzgeber und fehlerhafter Erteilung der Typ-Genehmigung durch das KBA. Im anderen Fall ging es - ohne weiteres übertragbar auf Kfz-Betriebe - um Entschädigungsansprüche eines Gastronomiebetriebes wegen coronabedingt angeordneter Betriebsschließung.
Fall I: EU-Typ-Genehmigungsverfahren und dessen Umsetzung
Verklagt wurde die Bundesrepublik 2019 von einem Gebrauchtwagenkäufer, der im September 2014 einen gebrauchten Audi A4 mit dem Motortyp EA 189 für 35.440 Euro gekauft hatte. Zwischenzeitlich hinreichend bekannt wurde bei diesen…
Mehr Infos finden Sie hier!