Der Unternehmenskauf, Teil 5: Kaufvertrag und Steueraspekte
Im fünften Teil dieser Serie geht es um den Unternehmenskaufvertrag und um die steuerlichen Besonderheiten.
Nachdem sich Käufer und Verkäufer grundsätzlich über den Kauf des Autohauses geeinigt haben, steht als nächster Schritt der Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages an. Dieser Kaufvertrag ist ein komplexes juristisches Vertragswerk, das von einem Rechtsanwalt erstellt oder überprüft werden sollte, der schon einige Autohausübernahmen begleitet hat. Vor allem die Punkte Garantien und Haftung sind sehr fehleranfällig - und Fehler bei der Formulierung können erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Nachfolgend eine kleine Auswahl an Punkten, die im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrages berücksichtigt werden sollten.
Bestandsaufnahme
Zunächst ist es wichtig - egal, ob die Übertragung im Wege des Share Deals oder des Asset Deals erfolgt -, dass eine genaue Bestandsaufnahme durchgeführt wird. So muss geklärt werden, welche Wirtschaftsgüter, Vertragsverhältnisse, Schulden und Verpflichtungen…
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