Betriebssicherheitsverordnung 2015: Jetzt höchste Zeit zum Handeln
Nur alter Wein in neuen Schläuchen? Nicht ganz! Mit der BetrSichV sollten sich Autohäuser und Werkstätten schnellstens befassen.
Autohausunternehmer aufgepasst: Am 1. Juni 2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, in Kraft. Sie heißt jetzt: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Doch nicht nur der Name ist neu, auch inhaltlich hat sich bei der Neuordnung einiges getan. Mit Folgen auch für Autohäuser und Kfz-Werkstätten.
1. Schritt:
Die Gefährdungsbeurteilung
Auch bei der neuen BetrSichV bleibt die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Hierin analysiert der fachkundige Unternehmer die Gefahren, die von allen verwendeten Arbeits- und Betriebsmitteln wie Hebebühnen oder Schlagschrauber ausgehen. Ferner bestimmt er den richtigen Verwendungszweck (Hebebühne nur zum Anheben von Pkw) und die notwendigen Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Tragen von Sicherheitsschuhen). Außerdem legt der Unternehmer den Wartungs- und…
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